Medienpolitik kompakt Februar

Medienpolitik Europa

Safer Internet Day
Weltweit fand am 06. Februar  2018 zum 15. Mal der von der EU-Kommission
jährlich initiierte Aktionstag für mehr Sicherheit im Netz statt.

►►Dies zum Anlass stellte die Freiwillige Selbstkontrolle Multimedia-Diensteanbieter (FSM) den Elternguide.online vor
Das Kooperationsprojekt von FSM, klicksafe, DKHW, fragFINN und dem JFF, soll Eltern Hilfestellung bieten, wie sie ihre Kinder bei der Nutzung von Apps, Spielen und Sozialen Netzwerken kompetent begleiten. Der Guide informiert insbesondere über eine sichere Mediennutzung, beinhaltet empfehlenswerte Angebote für Kinder und stellt aktuelle Medienphänomene und ihre möglichen Herausforderungen dar. Unterstützt wird der Internetguide von Facebook.

FSM | Safer Internet Day: Neue Onlineplattform gibt Eltern altersspezifische Informationen für die sichere Internetnutzung ihrer Kinder, 06.02.2018

►► Das Bundesjustizministerium widmete sich im Zuge des Aktionstages dem Thema künstliche Intelligenz
Die Bundesregierung stünde dieser neuen Technologie offen gegenüber, jedoch bedürfe es der Diskussion grundlegender Fragestellungen: Brauche es beispielsweise eine digitale Ethik oder wie stehe es um Haftungsfragen. All diese Überlegungen müssten jedoch mit dem Ziel debattiert werden, das hohe Schutzniveau von Grund- und Verbraucherrechten aufrechtzuerhalten. Ein entsprechendes Impulspapier stellt das BMJV zum Download bereit.

BMJV | Safer Internet Day 2018 Chancen und Risiken Künstlicher Intelligenz, 06.02.2018 (Quelle inaktiv)

 

Medienpolitik Bund

Koalitionsvertrag von SPD, CDU und CSU: Wie sieht nach Ansicht der Koalitionsparteien ein zeitgemäßer Jugendschutz aus? 
Der Anstieg von Cybermobbing, Grooming, sexualisierter Gewalt, Suchtgefährdung und Anleitung zur Selbstverletzung im Netz sei besorgniserregend. Ein zeitgemäßer Jugendmedienschutz müsse daher Kinder und Jugendliche vor solch gefährdenden Inhalten schützen und ebenso den Schutz ihrer Persönlichkeitsrechte und Daten sicherstellen. Auch gelte es, Instrumente zur Stärkung der Medienkompetenz weiterzuentwickeln. Um all dies gewährleisten zu können, sei das Schaffen eines zukunftsfähigen und kohärenten Rechtsrahmens für den Kinder- und Jugendmedienschutz im Jugendmedienschutz-Staatsvertrag und im Jugendschutzgesetz unabdingbar, so den Ausführungen der Koalitionsparteien zu entnehmen.

mdr.de | Regierungsbildung 2018. Der Koalitionsvertrag zum Download, 07.02.2018

„Gesucht: Digitalminister (m/w)“
Mittels einer Petition fordern zahlreiche Organisationen die Parteivorsitzenden von CDU, CSU und SPD auf, die Digitalisierung mit einer festen Verantwortlichkeit innerhalb der neuen Bundesregierung organisatorisch zu verankern. Entgegen anders lautenden Versprechen im Vorfeld der Koalitionsvereinbarungen – die Schaffung eines Digitalministers im Bundeskanzleramt (so aus Reihen der CSU/CDU) oder gar eines eigenständigen Digitalministeriums (so Vertreter der SPD) – suche man im nun veröffentlichten Koalitionsvertrag vergeblich nach einem entsprechenden Vorhaben. Dabei drohe die Digitalisierung verschlafen zu werden – „Schulen und Universitäten stecken in der Kreidezeit fest, Staat und Verwaltung arbeiten analog. Beim Ausbau der Breitbandinfrastruktur fehlen wirksame Impulse und die Wirtschaft finde keine international wettbewerbsfähigen Rahmenbedingungen vor.“

Digitalministerium.org | Gesucht: Digitalminister (m/w)

 

Medienpolitik Länder

Länder verschieben erneut die Unterzeichnung des Telemedienauftrags* der Öffentlich-rechtlichen
Wegen der laufenden Koalitionsverhandlungen sei nicht hinreichend Zeit gewesen, insbesondere die noch offenstehenden Fragen zur Presseähnlichkeit und zur Überlegung einer Vergütung bei einer längeren „Mediathekenverweildauer“ zu klären, erörtert Heike Raab, Staatssekretärin in Rheinland-Pfalz. Die zum Verbot der Presseähnlichkeit bisher teils hitzig geführte Debatte bedürfe künftig mehr Sachlichkeit, fordert Raab. Vordergründiges Ziel der Länder sei, „einen rechtssicheren Regulierungsrahmen schaffen, der allen Akteuren die notwendigen Spielräume lässt und eine möglichst breite Medienvielfalt gewährleistet.“ Hinsichtlich der „Mediatheken-Problematik“ spricht sich die Staatssekretärin dafür aus, denjenigen das Aushandeln konkreter Vertragsbedingungen zu überlassen, die tagtäglich mit Fragen wie der komplexen Finanzierung von Filmen und Serien befasst sind; angesprochen sind damit die Produzenten und Sender. Einen neuen Vorstoß planen die Länder auf der nächsten Ministerpräsidentenkonferenz am 16. März 2018 in Brüssel.

*Der Telemedienauftrag legt den Spielraum der öffentlich-rechtlichen Anstalten für ihre digitalen Angebote fest; darin u.a. bisher verankert – das Verbot der Presseähnlichkeit. Mit diesem wurde vor einigen Jahren versucht, Angebote der Öffentlich-rechtlichen von denen der Presseverlage unterscheidbar zu halten.

medienpolitik.net | Neuer Telemedienauftrag soll „zeitnah“ verabschiedet werden, 26.02.18

Millionenüberschuss bei den Öffentlich-rechtlichen zu erwarten
Dies ist dem am 19. Februar 2018 veröffentlichten 21. Bericht der Kommission zur Ermittlung des Finanzbedarfs der Rundfunkanstalten (KEF) zu entnehmen. Für die laufende, 2020 endende Beitragsperiode, rechnet die Kommission mit einem Überschuss von 544,5 Mio. Euro. Vor diesem Hintergrund sieht die KEF keine Notwendigkeit, den Landesregierungen eine Änderung der Höhe des Rundfunkbeitrages zu empfehlen. Die Untersuchung der Wirtschaftlichkeit der Produktionsbetriebe offenbare hingegen deutliche Einsparpotenziale. Positiv bewertet die Kommission schließlich, dass die Rundfunkanstalten die Verbesserungsvorschläge aus dem 20. Bericht für eine effizientere Gestaltung ihrer IT-Landschaft aufgegriffen hätten.

KEF | KEF errechnet bis 2020 Überschuss von 544,5 Mio., 19.02.2018 (Quelle inaktiv)

Lootboxen*: Angebliches Verbot sorgt für Verwirrung in der Gamingszene
Auf Nachfrage von SPIEGEL ONLINE stellt Herr Kreißig, Vorsitzender der Kommission für Jugendmedienschutz (KJM), klar, dass die Landesmedienanstalten Lootboxen nicht grundsätzlich verbieten könne. Nur in Einzelfällen, wenn es sich um unzulässige Kaufappelle an Kinder und Jugendliche handele, könnten Beanstandungen ergehen. Zu der Thematik ebenfalls befragt, befindet Ingo Fiedler, Mitwirkender der Studie „Social Gam(bl)ing: Eine angebotsseitige Marktanalyse mit rechtspolitischen Empfehlungen“, dass eine Obergrenze (von ca. 50,00 €) für die monatliche Ausgabe je Spiel sinnvoller sei als ein Verbot, das leicht mit einem abgewandelten Mechanismus umgangen werden könne. Wer nachweise, dass er volljährig sei, könne diese Grenze hochsetzen, wenn er zudem Sicherheitshinweise zum Thema Spielsucht akzeptiere.

*Lootboxen in Computerspielen sind „Beutekisten“ (engl. „loot“ – „Beute“), deren Inhalte unbekannt und auch immer willkürlich sind. Sie ermöglichen bessere Waffen, eine Aufwertung des Spielcharakters oder beschleunigen den Spielfortschritt. Ein Gamer kauft sich eine solche Beutekiste und hofft, das gewünschte Item darin zu finden. Der Willkürcharakter, so die Kritik, könne eine Art Rauschzustand, aus Erwartung und Enttäuschung, forcieren, in dem der Gamer sich zu immer weiteren kostspieligen Käufen hinreißen lassen würde.

spiegel.de | Was hinter dem angeblichen Verbot von Lootboxen steckt, 16.02.2018

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Alle Links wurden zuletzt geprüft am 22. Februar 2021;
nicht mehr funktionierende Links wurden mit dem Verweis (Quelle inaktiv) entfernt.

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Über Anke Soergel

Studierte Rechtswissenschaften an der Universität zu Köln. Im Rahmen ihres Referendariats arbeitete sie u.a. bei der Verwertungsgesellschaft VG Bild-Kunst sowie bei der Produktionsfirma Zieglerfilm Köln GmbH. Als Volljuristin nahm sie 2008 ihre Tätigkeit als Referentin für Jugendschutzrecht bei der FSF auf. Sie betreut u.a. den Rechtsreport in der tv diskurs.