Medienpolitik kompakt: Juli / August 2017

Medienpolitik Europa

Deutschsprachige Synopse der Audiovisuelle Mediendienste-Richtlinie (AVMD). Das Institut für Europäisches Medienrecht (EMR) veröffentlicht erstmalig eine deutschsprachige Gegenüberstellung der Vorschläge von Europäischer Kommission, Europäischem Parlament und vom Rat der EU zur Novelle der Richtlinie. Parallel zur Kommentierung der einzelnen Artikel sind dem Dokument die Erwägungsgründe der beteiligten EU-Institutionen zu entnehmen.

Institut für Europäisches Medienrecht e.V. | EMR veröffentlicht deutschsprachige Synopse zur Novelle der AVMD-Richtlinie sowie ersten Impuls zum anstehenden Trilog-Verfahren, Version 07. August 2017 (Quelle inaktiv)

 

Medienpolitik Bund

„Wie ernst nehmen die Parteien die Digitalisierung in der kommenden Legislaturperiode des Deutschen Bundestags?“ Dieser Fragestellung ist das „D64 – Zentrum für digitalen Fortschritt e.V.“ nachgegangen. Dazu versendete es über 40 digitalpolitische Fragen an alle im Bundestag vertretenen Parteien (CDU/CSU, SPD, Die Linke, Bündnis 90 / Die Grünen), sowie an FDP und AfD. Zu Themen wie Datenschutz, Vorratsdatenspeicherung, Notwendigkeit eines Digitalministeriums, Informatik als verpflichtendes Schulwach oder Online-Wahlen konnten die Parteien ihr Kreuzchen abgeben (die Ergebnisse sind unter beigefügtem Link abrufbar).

D64 – Zentrum für digitalen Fortschritt e.V.: Wahlprüfsteine – Wie ernst nehmen die Parteien die Digitalisierung im Bundestagswahlkampf?, 17.08.2017

Neuer Fachbereich bei der BPjM: „Weiterentwicklung des Kinder- und Jugendmedienschutzes, Prävention und Öffentlichkeit“. Bundesfamilienministerin Katarina Barley und die Vorsitzende der Bundesprüfstelle für jugendgefährdende Medien (BPjM) Martina Hannak-Meinke unterzeichneten am 17.07.2017 eine strategische Zielvereinbarung für diesen neu geschaffenen Bereich. Dieser befasst sich u.a. mit der zwischen Bund und Ländern abgestimmte Reform des Jugendschutzgesetzes (JuSchG). Ebenfalls ist bezweckt, Eltern, Kindern und Jugendlichen klare Orientierungshilfen für eine sichere Online-Kommunikation zu bieten.

bmfsfj.de: Jugendmedienschutz für digitale Medien verbessern, 18.07.2017

„Majestätsbeleidigungsparagraf“ ist abgeschafft (ehemals § 103 Strafgesetzbuch (StGB)). Dies als Folge der Debatte über das Schmähgedicht des Satirikers Jan Böhmermann, das er 2016 über den türkischen Präsidenten Erdogan verfasst hatte. § 103 StGB regelte die Beleidigung von Organen und Vertretern ausländischer Staaten. Bundeskanzlerin Merkel hatte sich persönlich für die Aufhebung stark gemacht – nun hat der Bundesrat das Aufhebungsgesetz gebilligt, welches zum 01.01.2018 in Kraft treten wird. Begründung: Die Beleidigungsdelikte gem. §§ 185 ff StGB würden für den Schutz der Ehre ausländischer Staatsoberhäupter ausreichen. Insbesondere bedürfe es nicht eines erhöhten Strafrahmens, den § 103 StGB vorsah: Höchstmaß von drei Jahren Freiheitsstrafe. Dazu im Vergleich der Strafrahmen einer Verbalbeleidigung nach § 185 StGB, die ein Höchstmaß von einem Jahr Freiheitsstrafe vorsieht.

bundesregierung.de: Aktuelles. Paragraf zu Majestätsbeleidigung ist abgeschafft, 07.07.2017

 

Medienpolitik Länder

Rundfunklizenz für Youtuber ? – nicht mehr zeitgemäß, konstatiert Heike Raab, Staatssekretärin für Bundes- und Europaangelegenheiten der rheinland-pfälzischen Staatskanzlei und Koordinatorin der Rundfunkkommission der Länder. Eine derartige Regulierung schaffe Hürden für das kreative Potenzial der Netzgemeinde, schränke mithin mediale Vielfalt ein. Bei Beibehaltung klassischer Standards, wie Menschenwürde, Jugendschutz und Werberegeln, bedürfe es neuer Lösungen, die die technischen Besonderheiten des Netzes anerkennen und stärker zwischen den einzelnen Angeboten differenzieren. Raab plädiert daher für „abgestufte Anzeigepflichten statt einer Zulassungspflicht“. Angedacht ist der Verzicht auf eine aufwendige Vorab-Kontrolle hin zu einer „aktiven Impressumspflicht“ – also einer Verpflichtung zur aktiven Übermittlung der bereits im Impressum enthaltenen Daten an die zuständige Landesmedienanstalt.

faz.net: Rundfunklizenz für Youtuber? Wir brauchen ein neues Medienrecht, Heike Raab, 24.08.2017 (Gastbeitrag)

Aktuelle Studie: Ganz meine Meinung? Informationsintermediäre und Meinungsbildung – gemeinsam vorgelegt von der Landesanstalt für Medien NRW (LfM) in Kooperation mit dem Forschungsschwerpunkt Medienkonvergenz der Johannes Gutenberg-Universität Mainz (JGU). Die Experten sind sich sicher, die Bedeutung von Facebook und Co. auf die politische Meinungsbildung wird überschätzt. Die sozialen Netzwerke seien nicht alleinige Informationsquelle; die Befürchtung, dass sich die Menschen in Filterblasen bewegten, müsse demnach relativiert werden. Persönlichkeitsstärke oder das eigene politische Interesse sowie nicht-mediale Informationsquellen wie das persönliche Gespräch seien weitere Einflussfaktoren.

LfM: Keine Voraussetzungen für Filterblasen, Pressemitteilung, 17.08.2017 (Quelle inaktiv)

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Über Anke Soergel

Studierte Rechtswissenschaften an der Universität zu Köln. Im Rahmen ihres Referendariats arbeitete sie u.a. bei der Verwertungsgesellschaft VG Bild-Kunst sowie bei der Produktionsfirma Zieglerfilm Köln GmbH. Als Volljuristin nahm sie 2008 ihre Tätigkeit als Referentin für Jugendschutzrecht bei der FSF auf. Sie betreut u.a. den Rechtsreport in der tv diskurs.