Medienpolitik Europa
► Empfehlungen des Expertenkomitees über Internetintermediäre (MSI-NET) vom Ministerrat des Europarats angenommen
Das seit 2016 am Europarat angesiedelte Komitee hat am 07. März 2018 Empfehlungen über die Rolle und Verantwortlichkeiten der Intermediäre verfasst; gegliedert in zwei Abschnitte. Der erste Teil richtet sich unmittelbar an die Staaten und behandelt insbesondere Inhalt und Grenzen der Etablierung von Überwachungspflichten der Intermediäre. Mit dem zweiten Teil hingegen werden die Intermediäre angesprochen, von ihnen werden vor allem Transparenz und die Achtung der Menschenrechte bei der Verarbeitung personenbezogener Daten gefordert. Die Empfehlungen widmen sich des Weiteren Themen wie der Medienkorrespondenz sowie des Medienpluralismus.
EMR | Europarat zur Rolle und Verantwortlichkeit von Internet Intermediären, 15.03.2018
Medienpolitik Bund
► Bundesjustizministerin Katarina Barley äußert sich zum Datenskandal um Facebook und das Datenanalyse-Unternehmen Cambridge Analytica:
„Facebook müsse erklären, wie es zu dem Datenskandal kommen konnte und wie es die Privatsphäre seiner Nutzer künftig wirksam schützen möchte. Das sei eine zentrale Frage des Verbraucherschutzes, die für mehr als 30 Millionen deutsche Facebook-Nutzer unmittelbare Bedeutung hat.“ Barley beschreibt das ungleiche Kräfteverhältnis zwischen Nutzer und geballter Wirtschaftsmacht; für dessen Ausgleich Rechtsstaat und Verbraucherschutz eintreten müssten. Dies geschehe u.a. durch die im Mai in Kraft tretende EU-Datenschutz-Grundverordnung (EU-DSGVO), die mit Geldbußen von 4% des weltweiten Jahresumsatzes auch für die „großen Player“ empfindliche Strafen festlege. Zudem stelle sie die selbstbestimmte Entscheidung der Menschen über den Umgang ihrer Daten in den Mittelpunkt. Dazu bedürfe es transparente und verständliche Informationen darüber, was mit den persönlichen Daten geschähe und wie eingesetzte Algorithmen funktionierten.
Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz | Zitat Dr. Katarina Barley gegenüber der Süddeutschen Zeitung zu Facebook, 25.03.2018 (Quelle inaktiv)
► Die designierte Bundesbildungsministerin Anja Karliczek kündigt in ihrer Regierungserklärung eine Offensive für Bildung, Forschung und Digitalisierung an
Regierungsziel sei, stärker in die Zukunft junger Menschen zu investieren. Mit dem Koalitionsvertrag werde dazu ein neues Kapitel im deutschen Bildungsföderalismus aufgeschlagen, dazu bedürfe es eine Änderung des Grundgesetzes. 3,5 Milliarden Euro würde die Bundesregierung allein in dieser Legislaturperiode in den Digitalpakt und damit für die Modernisierung deutscher Schulen investieren.
bmbf.de | Offensive für Bildung, Forschung und Digitalisierung, 22.03.2018 (Quelle inaktiv)
► Neues Urheberrecht für Bildung und Wissenschaft – seit dem 01. März .2018 in Kraft
Vordergründiges Ziel des sog. Urheberrechts-Wissensgesellschafts-Gesetz (UrhWissG) ist die Angleichung des Urheberrechts an die aktuellen Erfordernisse an die Wissensgesellschaft. So sollen insbesondere die teils verästelten und komplexen Vorschriften verklart werden. Neu/verständlicher geregelt ist, welche Nutzungshandlungen im Bereich der Bildung und der Wissenschaft gesetzlich erlaubt sind, ohne dass eine Zustimmung durch den Urheber erforderlich ist (sog. Schranken des Urheberrechts). Ob sich das Gros der neuen Reglungen in der Praxis bewährt, wird einer Prüfung unterzogen. Eine Vielzahl der Normen ist mit einem „Ablaufdatum“ von fünf Jahren versehen (bis 2023); zudem steht ein Jahr vor Ablauf eine Evaluation an.
Irights.info | Neues Urheberrecht für Bildung und Wissenschaft: Das gilt ab dem 1. März, David Pachali, 01.03.2018
Medienpolitik Länder
► Neue Checkliste zur Einordnung von Streaming-Angeboten im Internet – von der Kommission für Zulassung und Aufsicht (ZAK) veröffentlicht
„Wer im Internet streamt, sollte wissen, ob er hierfür eine Rundfunklizenz benötigt.“ Für einen Anbieter sei es jedoch oftmals recht schwer, selbst einzuschätzen, ob es sich bei seinem Angebot um zulassungspflichtigen Rundfunk oder noch um ein zulassungsfreies Telemedium handele. Die aktualisierte Checkliste verhelfe bei einer ersten rechtlichen Einordnung; des Weiteren stünden nun erstmals Online-Antragsformulare zur Zulassung von Streaming-Angeboten zum Abruf bereit. „Als Faustregel gelte, dass On-Demand-Angebote, wie Videos auf YouTube, rechtlich als Telemedien zu qualifizieren seien und keiner Rundfunkzulassung bedürften.
die-medienanstalten.de | Live-Streaming: Telemedium oder Rundfunk?, 27.03.2018
► Die Idee einer „Super-Mediathek“ schwebt Ulrich Wilhelm, gegenwärtiger ARD-Vorsitzender, vor
Konkret: Eine gemeinsame Plattform mit Inhalten von Öffentlich-Rechtlichen und Verlagen als Alternative zu Facebook und Co. Der Beweggrund: Der Unwille, US-Plattformen wie Facebook und Twitter die eigenen Inhalte zu überlassen. Mit einer eigenen Plattform verblieben insbesondere die Daten unter eigener Kontrolle. Mathias Döpfner, Präsident des Zeitungsverlegerverbandes BDZV und Vorstandsvorsitzender des Axel-Springer-Verlages, der sonst die Online-Aktivitäten der Öffentlich-Rechtlichen eher kritisch beäugt, bekundet, dass er einer gemeinsamen Sache gegen die US-Plattformen wohlwollend gegenüberstehe. Gleichzeitig mahnt er jedoch ein ausgewogenes Kooperationsangebot sowie eine strikte Trennung von öffentlichem und privatem Sektor an. Hohe Hürde gilt es zu überwinden – technischer wie auch rechtlicher Natur. So müsse bedacht werden, dass die sozialen Netzwerke ihre Such- und Vorschlagsalgorithmen über Jahre perfektioniert hätten. In rechtlicher Hinsicht müssten insbesondere die Länder per Gesetzesänderung eine derartige „Super-Mediathek“ erlauben.
Deutschlandfunk.de | Gemeinsame Plattform von ARD und Verlagen, Daniel Bouhs, 26.03.2018
► KJM veröffentlicht nunmehr Stellungnahme zu Online-Spielen
Dies auf Anfrage des Bayerischen Staatsministeriums für Arbeit und Soziales, Familie und Integration. Insbesondere beziehen sich die Ausführungen zu Spieleelementen wie Lootboxen*. Aus jugendmedienschutzrechtlicher Sicht seien diese Elemente in erster Linie unter dem Aspekt der unzulässigen Werbung zu betrachten. Unzulässig sei demnach u.a., Lootboxen mit direkten Kaufappellen anzupreisen. Das Thema berühre des Weiteren Bereiche wie Verbraucherschutz, Glückspielaufsicht oder Suchtprävention, die jedoch nicht vom Prüfumfang der Kommission umfasst seien. Hier geht es zur Stellungnahme.
*Lootboxen in Computerspielen sind „Beutekisten“ (engl. „loot“ – „Beute“), deren Inhalte unbekannt und auch immer willkürlich sind. Sie ermöglichen bessere Waffen, eine Aufwertung des Spielcharakters oder beschleunigen den Spielfortschritt. Ein Gamer kauft sich eine solche Beutekiste und hofft, das gewünschte Item darin zu finden. Der Willkürcharakter, so die Kritik, könne eine Art Rauschzustand, aus Erwartung und Enttäuschung, forcieren, in dem der Gamer sich zu immer weiteren kostspieligen Käufen hinreißen lassen würde.
kjm-online.de | P(l)ay to win: Jugendschutz bei Lootboxen, 23.03.2018
► „Meinungsmacht im Internet und die Digitalstrategien von Medienunternehmen“
Die KEK (Kommission zur Ermittlung der Konzentration im Medienbereich) stellt ein von ihr in Auftrag gegebenes Gutachten vor. Die mit der Erstellung des Gutachtens befassten Professoren (Prof. Christoph Neuberger (LMU München) und Prof. Frank Lobigs (TU Dortmund)) benennen als zentrales Ergebnis ihrer Analyse u.a., dass eine wesentliche Umverteilung der Meinungsmacht zu verzeichnen sei; und zwar von den traditionellen Medienunternehmen hin zu den Intermediären und den nichtpublizistischen Anbietern mit politischer Relevanz. Des Weiteren befinden sie, dass neue Kriterien für die Messung von Meinungsmacht, insbesondere im Internet, erforderlich seien. Plädiert wird dafür, neben der Nutzung auch den Angebotsinhalt (nach publizistischer und politischer Relevanz) und die Empfänglichkeit des Publikums in die Messung einzubeziehen.
Kek-online.de | „Plattform-Revolution“ und Neuverteilung von Meinungsmacht im Internet, 13.03.2018 (Quelle inaktiv)
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