Medienpolitik kompakt: September / Oktober 2017

Medienpolitik Europa

Rundfunkbeitrag: europarechtswidrig? Das Landgericht Tübingen möchte vom Europäischen Gerichtshof (EUGH) erfahren, ob bestimmte Vorschriften des deutschen Rundfunkbeitragsstaatsvertrags mit dem EU-Recht vereinbar sind. Seit Einführung des „wohnungsbezogenen Rundfunkbeitrages“ im Jahr 2013 ist es das erste Mal, dass sich ein Gericht veranlasst sieht, eine entsprechende Stellungnahme des EUGH zu erbitten. Primär geht es in dem Verfahren um vollstreckungsrechtliche Aspekte. Eng damit verbunden sieht der initiierende Tübinger Richter, Matthias Sprißler, darüber hinausgehende inhaltliche Fragestellungen – insbesondere, ob der Rundfunkbeitrag nicht eine „bevorzugende Beihilfe“ zugunsten öffentlich-rechtlicher Anstalten gegenüber Privatsendern darstelle damit europarechtswidrig sei. Es bleibt abzuwarten, ob der Gerichtshof diese weitergehenden Fragen beantwortet.

medienkorrespondenz.de: Rundfunkbeitrag: EuGH prüft Vereinbarkeit mit EU-Recht, 29.09.2017 (Quelle inaktiv)

EU-Kommission stellt Grundsätze zum Kampf gegen illegale Online-Inhalte vor. Dass es in der digitalen Welt wie im Wilden Westen zugehe, sei nicht zu akzeptieren, so Vera Jourová, EU-Kommissarin für Justiz, Verbraucher und Gleichstellung. Daher stellt die Kommission den Online-Plattformen eine Orientierungshilfe zur Verfügung. Diese sieht u.a. eine enge Zusammenarbeit der Plattformbetreiber mit den Strafverfolgungsbehörden vor. Auch gelte es, Mechanismen zu entwickeln und zur Verfügung zu stellen, die dem User ein leichtes Melden einschlägiger Inhalte erlauben und die ein erneutes Hochladen bereits gelöschten Materials vermeiden. Die Kommission behält sich vor, die Plattformen in den nächsten Monaten zu überwachen und bei Ausbleiben von Verbesserungen zusätzliche Maßnahmen einzufordern.

Europäische Kommission: Kampf gegen illegale Online-Inhalte: EU-Kommission stellt Grundsätze für Plattformen vor, 28.09.2017

 

Medienpolitik Bund

Legislaturperiode – digital? Der Digitalverband Bitkom, der mehr als 2.500 Unternehmen der digitalen Wirtschaft vertritt, unterbreitet der Politik Vorschläge, wie das Thema Digitalisierung in den kommenden vier Jahren Einzug in den Politikbetrieb halten sollte. So spricht sich der Präsident des Verbandes, Achim Berg, u.a. dafür aus, mit Mitteln des Bundesministeriums für Bildung und Forschung ein Forschungsinstitut (BMBF) zu dem Thema „Berufe mit Zukunft“ aufzubauen und die Ergebnisse in Berufsberatung und Bildungspolitik einfließen zu lassen. Es gelte des Weiteren, den Auf- und Ausbau schneller und intelligenter Infrastrukturen voranzutreiben und die öffentliche Verwaltung konsequent zu digitalisieren. Insbesondere aber solle „Digital first“ zum politischen Grundsatz gemacht werden, vergleichbar den Ländern Schweden und Estland. Dazu bedürfe es, die Gesetze unter einen Digitalvorbehalt zu stellen – jedes neue Gesetzesvorhaben und jedes bestehende Gesetz sollten auf die Auswirkungen auf die Digitalisierung geprüft und ggf. angepasst werden.

it-times.de: Digital für alle! Bitkom-Vorschläge zur Legislaturperiode 2017-2021, 19.10.2017

“Facebook-Gesetz“ am 01.Oktober 2017 in Kraft getreten. Das im Vorfeld heftig umstrittene Netzwerkdurchsetzungsgesetz (NetzDG) sieht nun u.a. vor, dass Plattformbetreiber offenkundig strafbare Inhalte nach spätestens 24 Stunden, weniger eindeutig rechtswidrige Inhalte nach sieben Tagen löschen müssen. Bei schwierig zu entscheidenden Fällen verbleibt den Betreibern die Option, diese einem eigens beim Bundesamt der Justiz (BfJ) dafür eingerichteten Gremium vorzulegen. 50 Mitarbeiter hat das BfJ dafür abgestellt. Und auch Facebook hat „personell aufgerüstet“, in Essen baut das Netzwerk ein Team mit 500 Mitarbeitern auf. Da insbesondere die Kommunikation mit den Strafverfolgungsbehörden verbessert werden soll, setzt sich dieses überwiegend aus ehemaligen Mitarbeitern von Strafverfolgungsbehörden zusammen.

heise.de: Facebook-Gesetz“ in Kraft getreten, Holger Bleich, 01.10.2017

Mehr öffentliche WLAN-Hotspots. Der Bundesrat hat das Gesetz zur Änderung des Telemediengesetzes gebilligt. Von nun an können sich Verbraucherinnen und Verbraucher über mehr öffentliche Hotspots beispielsweise in Cafés oder an Flughäfen erfreuen. Mit diesem Änderungsgesetz stellt der Gesetzgeber eine Balance zwischen den einzelnen Akteuren her: WLAN-Betreiber, die entsprechende Zugänge anbieten, müssen künftig keine Abmahnungen mehr fürchten, wenn Nutzer illegale Inhalte im Netz abrufen („Abschaffung der Störerhaftung“). Und auch die Interessen der Urheberrechtsinhaber werden berücksichtigt – so können sie verlangen, dass der WLAN-Betreiber konkret benannte Seiten sperrt, wenn ein User über diese Seite bereits urheberrechtlich geschützte Inhalte verbreitet hat.

Bundesministerium für Wirtschaft und Energie: Zypries: Weg frei für mehr offenes WLAN. WLAN-Gesetz passiert den Bundesrat, 22.09.2017

 

Medienpolitik Länder

Stand: Rundfunkreform der Öffentlich-Rechtlichen (Jahres-Ministerpräsidentenkonferenz in Saarbrücken, 18.-20.10.2017). Malu Dreyer, Ministerpräsidentin von Rheinland-Pfalz und Vorsitzende der Rundfunkkommission der Länder, benennt einzelne Ergebnisse dieser Zusammenkunft. Mit der Reform soll zunächst die Dauer der Abrufmöglichkeit von Online-Angeboten verlängert werden, die bisherige „7-Tage-Regel“ damit entfallen. Hinsichtlich der geforderten Sparmaßnahmen von ARD, ZDF und Deutschlandradio zeigte sich die Rundfunkkommission unzufrieden, weitere Maßnahmen seitens der Anstalten seien notwendig. Schließlich erörterte Dreyer, „dass das Verbot der Presseähnlichkeit selbstverständlich erhalten bliebe“. Diesen Beschluss begrüßten die Verlage, die durch die vermehrten publizistischen Online-Beiträge der gebührenfinanzierten Anstalten einen unfairen Wettbewerb annehmen. Einfließen werden die Ergebnisse in die 22. Änderung des Rundfunkstaatsvertrags, Februar 2018.

zeit.de: Rundfunkreform: Inhalte von ARD und ZDF dürfen länger im Netz bleiben, 21.10.2017

Personalien

► Nach Informationen der „Medienkorrespondenz“ ist der frühere nordrhein-westfälische Medienstaatssekretär Marc Jan Eumann für den zum 01. April 2018 neu zu besetzenden Direktorenposten bei der Landeszentrale für Medien und Kommunikation Rheinland-Pfalz (LMK) vorgesehen.

Medienkorrespondenz | SPD-Medienpolitiker Marc Jan Eumann soll LMK-Direktor werden, 25.10.2017

Unterhaltungssoftware Selbstkontrolle (USK): Geschäftsführerin Marie-Blanche Stössinger verlässt aus persönlichen Gründen die USK. Seit Januar 2017 hatte Stössinger die Nachfolge des jetzigen BIU-Geschäftsführers Felix Falk angetreten. Noch bis Ende Januar wird sie die Geschäfte weiterführen.

gameswirtschaft.de: USK-Geschäftsführerin Stössinger hört auf, 28.09.2017

 

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Über Anke Soergel

Studierte Rechtswissenschaften an der Universität zu Köln. Im Rahmen ihres Referendariats arbeitete sie u.a. bei der Verwertungsgesellschaft VG Bild-Kunst sowie bei der Produktionsfirma Zieglerfilm Köln GmbH. Als Volljuristin nahm sie 2008 ihre Tätigkeit als Referentin für Jugendschutzrecht bei der FSF auf. Sie betreut u.a. den Rechtsreport in der tv diskurs.