Die Novellierung kommt ins Stocken. Wichtige Eckpunkte des Jugendschutzes weiter ungewiss
Die Institutionen, die gegenwärtig im Rahmen des gesetzlichen Jugendmedienschutzes arbeiten, haben es nicht leicht. Während sich die Medienentwicklung technisch immer mehr zu beschleunigen scheint, kommt die notwendige Anpassung des Jugendmedienschutz-Staatsvertrags (JMStV) oder des Jugendschutzgesetzes (JuSchG) nur im Schneckentempo voran. Neben dem scheinbar naturgegebenen Wirrwarr, das durch die Zuständigkeit von 16 Bundesländern entsteht, verhindert der im Rahmen der medialen Konvergenz notwendige Abstimmungsprozess mit dem Bund, dass die inzwischen halbwegs einheitliche Haltung der Länder umgesetzt werden kann.
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