30 Jahre Privatfernsehen, 20 Jahre FSF

Die ehemals „neuen“ Medien sind in die Jahre gekommen

Als erster Privatsender startete SAT.1 am 1. Januar 1984 im Rahmen des Ludwigshafener Kabelpilotprojekts sein Programm, damals noch unter dem Namen „Programmgesellschaft für Kabel- und Satellitenrundfunk“ (PKS). Einen Tag später ging RTL plus auf Sendung. 1987 trat der erste Rundfunkstaatsvertrag in Kraft, der die ersten Jugendschutzbestimmungen enthielt. Sie wurden auf Drängen der Obersten Landesjugendbehörden in das Gesetz aufgenommen und bestanden vor allem darin, Filme mit einer FSK-Freigabe „ab 16 Jahren“ bzw. „keine Jugendfreigabe“ an TV-Sendezeitbeschränkungen zwischen 22.00 Uhr und 6.00 Uhr bzw. zwischen 23.00 Uhr und 6.00 Uhr zu knüpfen. Programme ohne FSK-Freigabe mussten vom Veranstalter selbst analog zu den Kriterien der Freiwilligen Selbstkontrolle der Filmwirtschaft (FSK) eingeschätzt werden. Filme, die in der Videofassung indiziert waren, mussten vom Sender selbst daraufhin geprüft werden, ob sie „schwer jugendgefährdend“ waren. Sie durften, fiel das Ergebnis positiv aus, nicht ausgestrahlt werden.
Die für die Kontrolle zuständigen Landesmedienanstalten hatten allerdings das Problem, dass eine Vorprüfung von Programmen gegen das Zensurverbot in Art. 5 Abs. 1 Grundgesetz (GG) verstoßen hätte. So fanden Beanstandungsverfahren erst nach der Ausstrahlung statt und zogen sich in der Regel über Jahre hin. Deshalb war der erzieherische Effekt solcher Maßnahmen eher gering.

Birthday candle, Downpatrick, July 2010 - By Ardfern (Own work) [CC-BY-SA-3.0 (http://creativecommons.org/licenses/by-sa/3.0) or GFDL (http://www.gnu.org/copyleft/fdl.html)], via Wikimedia Commons Die privaten TV-Sender mussten ihrerseits ein an öffentlich- rechtliches Fernsehen gewohntes Publikum auf sich aufmerksam machen – und so etwas geht bekanntlich am besten mit Grenzüberschreitungen und Tabuverletzungen. Anfang der 1990er-Jahre war die fortschreitende Zunahme gewalthaltiger oder sexueller Darstellungen im Fernsehen ein beliebtes Thema in den Printmedien und den politischen Debatten. So setzte sich beispielsweise die heutige Bundeskanzlerin Angela Merkel im Jahr 1993 als Bundesfamilienministerin in der RTL-Sendung Der heiße Stuhl für ein Ausstrahlungsverbot indizierter Filme im Fernsehen ein.
Sie hatte leicht reden, denn die Zuständigkeit für Jugendschutz im Fernsehen lag bei den Ländern. Diese gerieten immer stärker unter Druck. Doch alle Überlegungen, den Jugendschutzproblemen mit gesetzlichen Verschärfungen zu begegnen, standen im Konflikt mit dem Zensurverbot des Grundgesetzes. Bei der Suche nach Lösungen kam auf einer Sitzung der Rundfunkreferenten im Mai 1993 die Idee auf, nach dem Vorbild der FSK auch im Fernsehbereich eine Selbstkontrolleinrichtung zu etablieren. Der erste Vorschlag sah vor, Vertreter der Landesmedienanstalten an den Prüfausschüssen der Fernsehselbstkontrolle zu beteiligen, im Gegenzug sollten die Ergebnisse anschließend von ihnen akzeptiert werden. Die Vorlage wäre freiwillig gewesen, sodass solch eine Prüfung nicht als staatliche Zensur hätte gelten können. Angedacht war ebenfalls, in das System sowohl den öffentlich-rechtlichen als auch den privaten Rundfunk mit einzubeziehen.

Die privaten Sender erklärten sich schon bald dazu bereit, solch eine Selbstkontrolle aufzubauen. Die öffentlich-rechtlichen Sender hingegen vertraten die Auffassung, ihr internes Kontrollsystem sei ausreichend und Jugendschutz ausschließlich ein Problem der privaten Anbieter. Die Landesmedienanstalten befürchteten ihrerseits durch die Selbstkontrolle einen Bedeutungsverlust für den Bereich des Jugendschutzes und verweigerten ihre Mitarbeit. 1994 nahm die Freiwillige Selbstkontrolle Fernsehen (FSF) als eine Art „Selbstkontrolle light“ ihre Arbeit auf. Aufgrund der fehlenden Unterstützung waren die hier gefällten Prüfentscheidungen allerdings lediglich Gutachten, die im Nachhinein durch die Landesmedienanstalten aufgehoben werden konnten – eine Möglichkeit, von der diese auch regelmäßig Gebrauch machten. Das reduzierte natürlich die Bereitschaft der Sender, ihre Programme prüfen zu lassen. Dieser Mangel an konstruktivem Miteinander zwischen Selbstkontrolle und Aufsicht veranlasste den Gesetzgeber, mit der Reform des Jugendschutzes 2003 der Selbstkontrolle einen Beurteilungsspielraum einzuräumen.
Das Fernsehen gilt inzwischen als gut geregelt, stattdessen zeigen sich die Jugendschützer mittlerweile viel besorgter im Hinblick auf das sich rasant entwickelnde Internet. Die ehemals „neuen“ Medien sind in die Jahre gekommen – die neuen aktuellen Herausforderungen dagegen sind ungleich schwerer zu lösen. Dies wird nur möglich sein, wenn alle Beteiligten kooperieren und auf eine stringente Lösung hinarbeiten. Gelingt dies nicht, wird der Jugendschutz bald nur noch ein Flickenteppich sein: Was im Kino, auf DVD oder im Fernsehen strengstens reguliert wird, wird woanders ohne Probleme zugänglich sein.

Über Joachim von Gottberg

Prof. Joachim von Gottberg ist Chefredakteur der Fachzeitschrift tv diskurs. Von 1985 bis April 1994 war er als Ständiger Vertreter der OLJB bei der Freiwilligen Selbstkontrolle der Filmwirtschaft (FSK) tätig, von April 1994 bis 2019 führte er die FSF als Geschäftsführer. Daneben bekleidet Joachim von Gottberg seit 2006 eine Honorarprofessur für das Fach Medienethik/Medienpädagogik an der Filmuniversität Babelsberg KONRAD WOLF in Potsdam und seit 2015 außerdem eine Vertretungsbefestigung für den Bereich Medien und Kommunikationswissenschaften in Halle.