Jugendmedienschutz im Ru.net?
Im November 2012 hat die russische Staats-Duma ein neues Gesetz erlassen, das die Einführung einer sogenannten „Schwarzen Liste“ vorsieht. Das Gesetzt erlaubt der russischen Medienaufsicht Raskomnadzor ohne Gerichtsbeschluss Webseiten auf den Index zu setzen, die Kinderpornografie, Anleitungen zum Suizid oder Drogenmissbrauch enthalten. Die Hostingprovider, wie z.B. YouTube, Facebook und Twitter, haften für die Inhalte. Die russische Medienaufsicht kann diese Plattformen komplett vom russischen Internetprovider blockieren lassen, sofern die Hostingprovider die beanstandeten Inhalte ihrer Nutzer nicht innerhalb einer Frist von drei Tagen löschen (Richter 2012).
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