Am 12. März 2014 hat die Rundfunkkommission der Länder eine Novellierung des JMStV beschlossen. Bürgerinnen und Bürgern sollen im Rahmen einer Online-Konsultation beteiligt werden und ihre Gedanken und Kritik einbringen können. Die vorgesehenen Änderungen beziehen sich im Wesentlichen auf die folgenden Vorschläge zum Jugendmedienschutz:
- Die Änderungen sollen User Generated Content (UGC) einbeziehen und solche Anbieter privilegieren, die ihre Inhalte kennzeichnen.
- Die vorgesehene Privilegierung gekennzeichneter Blogs soll extremistische Angebote im Netz isolieren und „austrocknen“.
- Filme und Spiele im Internet sollen der Freiwilligen Selbstkontrolle der Filmwirtschaft (FSK) bzw. Unterhaltungssoftware Selbstkontrolle (USK) vorgelegt werden können, damit Online- und Offline-Vertriebswege genutzt werden können.
- Telemedienangebote mit einer Altersfreigabe durch eine Selbstkontrolleinrichtung sollen der Kommission für Jugendmedienschutz der Landesmedienanstalten (KJM) zur Bestätigung vorgelegt werden können.
- Die Finanzierung von jugendschutz.net soll auf eine dauerhafte Grundlage gestellt werden.
Daneben haben die Länder Fragen formuliert, die als Diskussionsgrundlage dienen können.
Alle interessierten Bürgerinnen und Bürger sind eingeladen, ihre Gedanken, Kritik und Anregungen unter https://www.jugendmedienschutz.sachsen.de/ecm-politik/sachsen/de/home zu platzieren. Bis zum 19. Mai 2014 besteht die Gelegenheit, das Diskussionspapier zu kommentieren, zu ergänzen und zu bewerten. Nach Abschluss der Konsultation wird auf der Basis der gewonnenen Erkenntnisse ein Staatsvertragsentwurf erarbeitet, der am 16. Juni 2014 online gestellt werden soll und einen Monat lang kommentiert werden darf.