„Internet für Kinder – So geht’s!“

… lautet das Motto, unter dem die Initiative Seitenstark zum Tag der Kinderseiten aufruft. Seit 2015 ist der 21. Oktober der Kinderseitenlandschaft gewidmet.

Transparenz und Medienwissen

Kinder haben die Möglichkeit, hinter die Kulissen ihrer Onlineangebote zu schauen. Zu erfahren, von wem und wie gute und sichere Seiten für sie gemacht werden. Und warum es so wichtig ist, dafür zu sorgen, dass sich auch die Kleinen ganz groß im Internet zu bewegen wissen, zu lernen, Spaß zu haben und zu kommunizieren.

„Ziel ist es, Kindern spannendes und wichtiges Hintergrundwissen zu vermitteln und sie damit in ihrer Medienkompetenz zu stärken. Denn wer weiß, wie Medien gemacht werden, lernt diese kritisch zu nutzen und kann auch selbst aktiv werden“, fasst Anke Hildebrandt, Medienpädagogin bei Seitenstark, das Anliegen zusammen.

Better Internet for Kids

Kinder sind heute früher denn je online. Deshalb widmen sich verschiedene Initiativen dem Thema – stets im Fokus: Konzepte und Möglichkeiten entwickeln, Kids bei ihren ersten und weiteren Schritten im Internet zu begleiten und zu unterstützen. Ein wichtiges Stichwort ist hierbei „Positive Content“. Dieser soll es Kindern möglich machen, das Internet auch über mobile Endgeräte sicher und mit Spaß nutzen zu können.

Eine erste Orientierung bietet hier die Positiv-Content-Checkliste der POSCON, die in dreizehn Sprachen heruntergeladen werden kann.

Komme ich also auf ein Onlineangebot für Kids, kann ich erst einmal selbst checken, ob dieses den Kriterien der Positive-Content-Liste entspricht.
In diesem PDF der EU-Initiative POSCON – Positive Online Content and Services for Children in Europe – sind die hier nur stichpunktartig aufgelisteten Punkte noch einmal näher erläutert:

  • Die Zielgruppe wird klar definiert und angesprochen
  • Das Onlineangebot ist attraktiv und ansprechend gestaltet
  • Das Onlineangebot ist benutzerfreundlich
  • Das Onlineangebot ist barrierefrei und inklusiv
  • Das Onlineangebot ist sicher
  • Das Onlineangebot ist vertrauenswürdig
  • Die Privatsphäre von Kindern wird geschützt, worunter u.a. fällt:
    dass d
    ie geltenden Datenschutzgesetze eingehalten werden,
    das Prinzip der Datensparsamkeit gilt: nur so viele Daten wie nötig werden erhoben.
  • Wenn User-generierte Inhalte eingestellt werden können, Chat-/ Video-Funktionen, Gästebücher oder Soziale Netzwerke integriert sind:
    ein Leitfaden bzw. Netiquette für die Onlinekommunikation existiert;
    falls eine Registrierung erforderlich ist, Kinder hierfür zuvor die Zustimmung ihrer Eltern einholen müssen;
    die Inhalte kontinuierlich kontrolliert und moderiert werden, sodass Inhalte, die nicht für Kinder geeignet sind, schnellstmöglich entfernt werden können.
  • Auf Werbung / In-App-Käufe / Sponsoring / Lootboxen bezogen:
    das kommerzielle Elemente, Werbung und Online-Shoppingbereiche klar vom Inhalt abgetrennt sind, leicht als solche erkennbar und gekennzeichnet;
    der Altersgruppe, für die das Angebot gedacht ist, keine unangemessene Werbung präsentiert wird (z.B. Werbung oder Kaufmöglichkeit für Alkohol oder Zigaretten);
    keine aktions- oder handlungshindernde Werbung geschaltet ist.

Eine bunte Mischung aus rund 60 Internetseiten für Kinder bündelt die Initiative Seitenstark.

Screenshot seitenstark.de, Ausschnitt Kinderseiten von A-Z Screenshot seitenstark.de, Ausschnitt Kinderseiten von A-Z
Screenshot seitenstark.de, Ausschnitt Kinderseiten von A-Z

Hier finden sich Lern- und Mitmachangebote mit altersgerechten Texten, Videos, Audios und Spielen, die Kindern Wissen vermitteln und ihre Medienkompetenz fördern. Jede Mitgliedsseite des Netzwerkes erfüllt einen hohen Anspruch an Qualität und an den Kinder- und Jugendmedienschutz.

Und was ist mit Online-Games, Apps und Computerspielen?

Zurzeit gibt es für Computerspiele, die ausschließlich online oder als App zur Verfügung stehen, (noch) keine KennzeichnungsPFLICHT, wie das für Spiele, die auf einem Datenträger auf den Markt kommen, der Fall ist. Dennoch verfügen auch immer mehr Onlinespiele und Apps über ein Alterskennzeichen der USK, die als Selbstkontrolleinrichtung der Games-Branche Computerspiele und Apps unter Jugendschutzaspekten prüft.
Diese Altersbewertungen geben Auskunft darüber, dass Kinder keine Entwicklungsbeeinträchtigung durch das Spiel/die App erfahren – dies sagt jedoch nichts über den Schwierigkeitsgrad aus oder ob das Angebot pädagogisch wertvoll ist oder nicht.

Einige Seiten, die sich ausschließlich diesem Thema widmen, haben wir hier für Euch gelistet:

Durchaus auch eine Fundgrube: Sich umsehen auf der Seite Deutscher Kindersoftwarepreis oder auf pädagogischer-medienpreis.de. Dort finden sich – unterteilt nach Kinder und Jugendlichen; App, Konsolenspiel oder Webseite – elektronischen Medien, die, wie der Name schon sagt, zumindest schon einmal einen Preis für „pädagogisch wertvoll“ abgeräumt haben.

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Über FSF

Die Freiwillige Selbstkontrolle Fernsehen (FSF) ist ein gemeinnütziger Verein privater Fernsehanbieter in Deutschland. Ziel der FSF ist es, einerseits durch eine Programmbegutachtung den Jugendschutzbelangen im Fernsehen gerecht zu werden und andererseits durch Publikationen, Veranstaltungen und medienpädagogische Aktivitäten den bewussteren Umgang mit dem Medium Fernsehen zu fördern. Seit April 1994 lassen die Vereinsmitglieder ihre Programme bei der FSF prüfen, seit August 2003 arbeitet die FSF als anerkannte Selbstkontrolle im Rahmen des Jugendmedienschutz-Staatsvertrags (JMStV).