DSDS Kids läuft an: Welche Aufgaben hat der Kinder- und Jugendschutz?

Kaum hatte RTL im März 2012 angekündigt, eine Kinderausgabe von DSDS für junge Talente zwischen 4 und 14 Jahren produzieren zu wollen, gingen Anfragen und Beschwerden bei der FSF ein. Viele sorgen sich darum, dass nun auch ganz junge Kandidatinnen und Kandidaten dem zum „Poptitan“ stilisierten Jurykopf Dieter Bohlen gegenübertreten sollen – schließlich ist der berüchtigt dafür, manchen Teilnehmern an der Castingshow beleidigende Kommentare entgegen zu schleudern und so vor den Augen eines Millionenpublikums zu blamieren. Kann man Kindern dies zumuten bzw. darf man sie dem aussetzen? Inwieweit sind die teilnehmenden Kinder geschützt? Muss man dem Vorhaben nicht von vornherein eine Absage erteilen? So oder ähnlich lauten die Fragen.

Was unternimmt die FSF in Sachen DSDS?

In der Regel gilt: Die FSF wird erst tätig, wenn eine Sendung fertiggestellt ist. Im Fall der herkömmlichen DSDS-Show werden die ersten Casting-Folgen vom Sender vorgelegt und unter Jugendschutzgesichtspunkten begutachtet. Dabei geht es – wie allgemein im Jugendmedienschutz – nicht um den Schutz der Teilnehmer an der Sendung, sondern um den Schutz der zuschauenden Kinder: Es gilt einzuschätzen, wie das Gesehene auf sie wirkt. Eigens entwickelte Richtlinien für den Umgang mit Castingshows dienen bei der Prüfung als Leitfaden. Werden etwa Kandidaten aufgrund äußerer Auffälligkeiten (Aussehen, Sprachfehler, Übergewicht u.a.) lächerlich gemacht – durch direkte oder indirekte Kommentare wie eingeblendete Animationen, Wiederholungen peinlicher Äußerungen o.Ä. – und bleibt dies in der Sendung unwidersprochen, könnte bei Kindern der Eindruck entstehen, es sei normal, lustig und legitim, sich über das Aussehen, das Anderssein oder die Schwächen von Menschen lustig zu machen oder sie zu verspotten. Sofern ein Prüfausschuss Sendungsteile in diesem Sinne als sozialethisch desorientierend einschätzt, werden eine späte Sendezeit oder Schnittauflagen verfügt, und die Szene wird seitens des Senders entsprechend verändert.

Ist DSDS Kids jugendschutzrelevant?

Dass die Kinderausgabe von DSDS diesem Konzept folgt, lässt sich zwar erst nach Sichtung der konkreten Sendung ausschließen, erscheint nach derzeitigen Verlautbarungen von RTL aber wenig wahrscheinlich. Danach ist eine Castingstrecke wie bei der Erwachsenensendung nicht geplant. Vorgesehen sind vielmehr vier voraufgezeichnete Primetimeshows, in denen jeweils zehn Kinder ihre Songs zum Besten geben. Die Zuschauer bestimmen Gewinner oder Gewinnerin. Dieter Bohlen werden Michelle Hunziker und Dana Schweiger zur Seite stehen, die für ein „kindgerechtes und empathisches Feedback“ sorgen sollen. Bohlen selbst beteuert, auf ätzende Kritik verzichten zu wollen und auch mal „ein Ohr“ zuzudrücken.

Schutz von Kindern am Set

Die Arbeitszeiten der Kinder und ihre Betreuung vor Ort sind durch das Jugendarbeitsschutzgesetz (JarbSchG) geregelt. Kinder von 3 bis 6 Jahren dürfen (inkl. Proben) 2 Stunden zwischen 8.00 und 17.00 Uhr, Kinder von 6 bis 14 Jahren 3 Stunden zwischen 8.00 und 22.00 Uhr an der Fernsehshow mitwirken (§ 6 JArbSchG). Jugendamt, Amtsarzt, Schule und selbstverständlich die Eltern müssen ihre Zustimmung erteilen. Die Beschäftigung einer medienpädagogischen Fachkraft, die die Kinder am Set betreut, ist verpflichtend – sie überwacht die kindgerechte Gestaltung der Produktion und entwickelt einen Mitwirkungsplan, der über den Einsatz der Kinder detailliert Aufschluss gibt.

Wie geht es weiter mit DSDS Kids?

Die erste Sendung von DSDS Kids ist für Samstag, den 5. Mai 2012 geplant. Aus produktionstechnischen Gründen ist die Vorlage der Sendung vor Ausstrahlung nicht wahrscheinlich. Die konkrete Ausgestaltung der Show wird aber von der FSF beobachtet; bei eventuellen Verstößen kann eingeschritten werden.

www.rtl.de/cms/sendungen/superstar/dsds-kids.html
www.gesetze-im-internet.de/jarbschg

Über Claudia Mikat

Claudia Mikat ist seit 2019 Geschäftsführerin der FSF. Sie studierte Erziehungswissenschaften/Freizeit- und Medienpädagogik an der Universität Göttingen. Danach arbeitete sie als freiberufliche Medienpädagogin, als Dozentin und in der Erwachsenenbildung. Von 1994 bis 2001 leitete sie die Geschäftsstelle der FSF und wechselte dann in die Programmprüfung, die sie bis 2015 verantwortete.