Jugendschutzprogramme sichern gleichzeitig Freiheit im Netz

Erstes Jugendschutzprogramm anerkannt

Am 13. Februar 2012 hat die KJM die ersten Jugendschutzprogramme für Internet-Inhalte anerkannt. Die Geburt war kompliziert und dauerte fast ein Jahrzehnt. Bereits seit dem 1. April 2003 werden Jugendschutzprogramme im Internet akzeptiert. Doch zur Anerkennung eines Programmes war es bisher nicht gekommen. Die Gründe sind vielfältig: Einerseits hält sich das Risiko, mit einem Verstoß aufzufallen, angesichts einer unübersichtlichen Menge an Angeboten in Grenzen. Somit entstand bei den betroffenen Unternehmen kein sehr hoher Leidensdruck. Andererseits stellte die KJM relativ hohe Sicherheitsanforderungen, die technisch nicht umsetzbar waren.

Nicht alle Probleme ausgeräumt

Auch die nun anerkannten Programme erfüllen (noch) nicht alle Wünsche. Sie können bestehende Listen, auf denen Angebote verzeichnet sind, auslesen und z. B. Titel aus Empfehlungslisten freischalten oder solche aus Blacklists sperren. Außerdem können Anbieter ihre Inhalte selbst überprüfen und technisch für das Programm kennzeichnen. Allerdings werden Internetangebote, die auf den Empfehlungslisten nicht zu finden sind, nicht erfasst. Wenn Eltern, die kein Risiko eingehen wollen, eine Einstellung wählen, die nur die überprüften Inhalte zulässt, erhalten ihre Kinder auch nur zu einer begrenzten Zahl von Angeboten Zugang. Mit einem gewissen Aufwand können Eltern allerdings jederzeit manuell zusätzliche Angebote freischalten.
Wenn Eltern eine gröbere Einstellung wählen, ist auch der Zugang zu Inhalten möglich, die nicht aktiv geprüft und gekennzeichnet wurden. Diese Inhalte sind lediglich von der Überprüfungstechnik des Programms als unschädlich angesehen und somit für Kinder und Jugendliche zugelassen worden. So können in der Anfangsphase auch Inhalte zugänglich gemacht werden, die sich bei näherem Hinschauen als unzulässig herausstellen, obwohl keine der Filtermerkmale für unzulässige Angebote auf sie zutreffen. Andererseits wird sich mancher darüber ärgern, dass Inhalte, die er für harmlos oder sogar empfehlenswert hält, fälschlicherweise vom System als unzulässig angesehen und herausgefiltert werden.

Optimierung durch Anwendung…

Trotzdem ist es gegenwärtig richtig, auf Jugendschutzprogramme zu setzen. Weil niemand gezwungen ist, die Programme zu installieren und zu nutzen, bleibt auch der Eingriff in die Freiheit des Netzes begrenzt. Gleichzeitig verfügen Eltern mithilfe der Jugendschutzsoftware über einen effektiven Hilfsmechanismus. Das Verhältnis von Freiheit und Schutz ist somit gut ausbalanciert. Die rechtliche Alternative, Angebote, die für unter 16-Jährige entwicklungsbeeinträchtigend sind, erst nach 22.00 Uhr ins Netz zu stellen, reduziert faktisch auch für Erwachsene den Zugang zu entsprechenden Inhalten. Wenn viele Eltern Jugendschutzprogramme installieren, wächst gleichzeitig das  Interesse der Anbieter,  ihre Inhalte technisch zu kennzeichnen. Nur so wird sich das System erfolgreich weiterentwickeln.

 

Über Joachim von Gottberg

Prof. Joachim von Gottberg ist Chefredakteur der Fachzeitschrift tv diskurs. Von 1985 bis April 1994 war er als Ständiger Vertreter der OLJB bei der Freiwilligen Selbstkontrolle der Filmwirtschaft (FSK) tätig, von April 1994 bis 2019 führte er die FSF als Geschäftsführer. Daneben bekleidet Joachim von Gottberg seit 2006 eine Honorarprofessur für das Fach Medienethik/Medienpädagogik an der Filmuniversität Babelsberg KONRAD WOLF in Potsdam und seit 2015 außerdem eine Vertretungsbefestigung für den Bereich Medien und Kommunikationswissenschaften in Halle.