Aus aktuellem Anlass! Reminder: Onlinekonsultation zum JMStV endet am 19. Mai

Noch bis zum 19. Mai 2014 können sich Interessierte an der Onlinekonsultation zur geplanten Änderung des Jugendmedienschutz-Staatsvertrages (JMStV) beteiligen.

JMStV-Onlinekonsultation

Eine grundlegende Reform des JMStV, die der medialen Konvergenz Rechnung trägt und etwa die gegenseitige Anerkennung von Prüfentscheidungen nach dem Jugendschutzgesetz (JuSchG) und dem JMStV vorsieht, ist in den geplanten Änderungen nicht zu erkennen. Stattdessen hat man sich auf wenige Punkte beschränkt und begegnet der medialen Konvergenz ausschließlich einseitig, indem die Onlineverbreitung von Entscheidungen nach dem JuSchG geregelt wird. Warum die nach dem JMStV arbeitenden Selbstkontrollen dagegen auf den Fernseh- bzw. Internetbereich beschränkt bleiben, ist ein Rätsel – schließlich ist ein Gutteil der DVD-Veröffentlichungen vorab im Fernsehen gelaufen und durch die Freiwillige Selbstkontrolle Fernsehen (FSF) e.V. geprüft worden, so dass die erneute Prüfung desselben Inhaltes durch die Freiwillige Selbstkontrolle der Filmwirtschaft (FSK) sachlich nicht geboten ist.

Zu welchen verschlungenen Verfahrensketten und Verwirrungen für den Verbraucher dieses nicht abgestimmte Nebeneinander von JMStV und JuSchG führt, zeigt die Präsentation Konvergente Märkte, divergente Regulierung: Fallbeispiel Deutschland – sie zeichnet den Distributionsweg eines US-amerikanischen Produktes auf dem deutschen Markt nach und erläutert die notwendigen Jugendschutzmaßnahmen für die Auswertung im Fernsehen, im Internet und auf DVD.

Unter https://www.jugendmedienschutz.sachsen.de/ecm-politik/sachsen/de/home besteht bis zum 19. Mai 2014 die Gelegenheit, das Diskussionspapier zu kommentieren, zu ergänzen und zu bewerten – hier bietet vor allem die sehr offen formulierte Frage 10 (Welche Änderungen am Jugendmedienschutz-Staatsvertrag erscheinen Ihnen darüber hinaus sinnvoll?) die Möglichkeit, auch allgemeinere Kommentare abzugeben. Nach Abschluss der Konsultation werden die Ergebnisse gesammelt und am 16. Juni 2014 ebenfalls online gestellt. Erneut besteht die Möglichkeit, sich vier Wochen lang zu diesen Ergebnissen äußern. Danach soll ein Staatsvertragsentwurf erarbeitet werden, zu dem eine Anhörung stattfinden wird. Ziel ist es, Ende 2014 einen Staatsvertragsentwurf vorliegen zu haben.

Über Claudia Mikat

Claudia Mikat ist seit 2019 Geschäftsführerin der FSF. Sie studierte Erziehungswissenschaften/Freizeit- und Medienpädagogik an der Universität Göttingen. Danach arbeitete sie als freiberufliche Medienpädagogin, als Dozentin und in der Erwachsenenbildung. Von 1994 bis 2001 leitete sie die Geschäftsstelle der FSF und wechselte dann in die Programmprüfung, die sie bis 2015 verantwortete.