Medienpolitik kompakt Mai

Medienpolitik Europa

Zuckerberg zur Anhörung im Europaparlament
Der Facebook-Chef wird von der Konferenz der Präsidenten* befragt. Das Format der Befragung, alle Fragen werden zu Beginn der Sitzung gesammelt und am Ende gebündelt beantwortet, ermöglichte es Zuckerberg, auf teils sehr direkte Fragestellungen nur sehr allgemein und schwammig zu antworten. So ließ er bspw. Fragen zum Datenabgleich zwischen Facebook und WhatsApp, zur möglichen Zerschlagung des Konzerns oder zum Umgang mit Internetnutzern, die keine Facebook-Nutzer sind, unbeantwortet. Dass das anfängliche Bündeln der Fragen für die Conference of Presidents nicht unüblich sei, erklärte deren Präsident Antonio Tajani; doch stieß diese Vorgehensweise bei dem Gros der Beteiligten auf heftige Kritik „zu flach, zu kurz, nicht substanziell genug.“ Zuckerberg versprach, das offen gebliebene Fragen nachträglich beantwortet würden. Dies bleibt abzuwarten.

*Konferenz der Präsidenten: Organ des EU-Parlaments. Dieses Gremium setzt sich aus dem  Präsidenten des Europäischen Parlaments und den Vorsitzenden der Fraktionen, also die Vertreter der verschiedenen politischen Richtungen im Parlament, zusammen.

heise.de | Kritik an Zuckerberg in Brüssel: „Das war zu kurz, das war zu flach“, 23.05.2018

Öffentliche Konsultation zur Verbesserung der Bekämpfung illegaler Online-Inhalte
Mit dieser Befragung möchte die EU-Kommission die Meinungen aller beteiligten Interessengruppen zusammentragen, um effizienter gegen die Verfügbarkeit und Verbreitung illegaler Inhalte, wie bspw. Kinderpornografie, illegale Hassrede, Verletzung des geistigen Eigentums, vorzugehen. Angesprochene Akteure: u.a. die breite Öffentlichkeit, Online-Plattformen, zuständige Behörden und Strafverfolgungsbehörden sowie akademische Kreise, Zivilgesellschaften und andere Organisationen.

ec.europa.eu

 

Medienpolitik Bund

Bundesregierung und Experten im Austausch über Künstliche Intelligenz (KI)
Die Kanzlerin bat Fachleute von Universitäten, Forschungsinstitutionen und Wirtschaft zum Gespräch, um die Nutzung von KI für Gesellschaft und Wirtschaft bestmöglich voranzubringen. KI sei eine der zentralen Zukunftstechnologien, angedacht sei daher, sämtliche Maßnahmen in diesem Bereich zu bündeln und zu einer nationalen Strategie zusammenzufügen. Von Seiten der Bundesregierung waren neben der Kanzlerin der Chef des Bundeskanzleramtes, die Bildungsministerin, der Wirtschafts-, der Arbeitsminister, der Bundesminister für Verkehr und digitale Infrastruktur sowie die Beauftragte der Bundesregierung für Digitalisierung zugegen.

bundesregierung.de | Bundeskanzlerin Merkel spricht mit Experten über Künstliche Intelligenz, 29.05.2018 (Quelle inaktiv)

Jugendgerechte Politik
Der „Jugend-Check“ für eine jugendgerechtere Politik soll bekannter werden. Dieses Online-Modul stellt dar, wie sich Gesetzesvorhaben auf junge Menschen im Alter von 12 bis 27 auswirken. Eingerichtet wurde dieses Analysesystem gemeinsam vom Bundesfamilienministerium und dem Institut für Gesetzesfolgenabschätzung und Evaluation (InGFA). Für die Durchführung und Weiterentwicklung ist das „Kompetenzzentrum Jugend-Check“ verantwortlich. Diesem wurde nunmehr ein 13-köpfiges Sachverständigengremium zur Seite gestellt; dieses Gremium ist insbesondere damit beauftragt, den Jugend-Check nach außen sichtbarer und bekannter zu machen.

bmfsfj.de | Fachbeirat Jugend-Check. Einsatz für eine jugendgerechtere Gesetzgebung, 14.05.2018

 

Medienpolitik Länder

Rechtsstreit um Sendelizenz – „Bild“ vs. Medienanstalt Berlin Brandenburg (mabb)
Der Springer-Verlag hat gegen einen Bescheid der MABB, der das Unternehmen aufforderte, für drei Livestreams eine Rundfunklizenz zu beantragen, Klage beim Verwaltungsgericht Berlin eingereicht. Die zu klärende Frage: ob es sich bei diesen Livestreams um zulassungspflichtigen Rundfunk im Sinne des Rundfunkstaatsvertrags handelt. Sprich, ob ein lineares Angebot vorliegt, das live und nicht auf Abruf gesendet wird und journalistisch-redaktionell entlang eines Sendeplans gestaltet ist. Sowohl Medienmacher als auch Regulierer kritisierten jüngst immer wieder, dass der Rundfunkbegriff für Streaming-Angebote nicht mehr zeitgemäß sei. Eine Entscheidung des Gerichts wird in den kommenden Monaten erwartet, „Bild-Anwalt“ Soehring erklärte, dass eine gerichtliche Entscheidung in dieser umstrittenen Grundsatzfrage eine dringend benötigte Rechtssicherheit schaffen könnte.“

Tagesspiegel.de | Streit um Sende-Lizenz, 31.05.2018

21. Rundfunkänderungsstaatsvertrag (RÄStV) am 25. Mai 2018 in Kraft getreten
Mit diesem Änderungsvertrag wird der Rundfunkstaatsvertrag der Länder an die ebenfalls reformierte europäische Datenschutzgrundverordnung (EU-DSGVO) angepasst und damit das sogenannte Medienprivileg* erneuert. Des Weiteren finden sich Neuregelungen, die den Rundfunkanstalten mehr kartellrechtliche Privilegien einräumen.

*Medienprivileg: Um das Recht auf freie Meinungsäußerung und Informationsfreiheit nicht einzuschränken, dürfen Fernseh- und Radiosender in Deutschland auch nach dem Stichtag weiterhin personenbezogene Daten ohne Einwilligung von Betroffenen verarbeiten – vorausgesetzt, dass sie für journalistische Zwecke erhoben werden.

vau.net | 21. Rundfunkänderungsstaatsvertrag in Kraft getreten, 25.05.2018

Einigung der Bundesländer über die Grundlagen einer Neugestaltung der digitalen Medienordnung noch vor der Sommerpause zu erwarten
Der Schwerpunkt neuer Regulierungskonzepte läge dabei auf dem Umgang mit den Intermediären des Internets. Die neuen Fragestellungen müssten insbesondere lauten – „was wird wahrgenommen, was soll wahrgenommen werden und nach welchen Maßnahmen geschieht dies?“, so der für Medienpolitik zuständige Hamburger Senator Brosda. Als künftige Aufsichtsinstanz stünden die Landesmedienanstalten zur Debatte. Ob deren gegenwärtige Aufstellung für die Beaufsichtigung entsprechender Plattformen jedoch hinreichend sei, bezweifelt Brosda. So sei künftig Sachverstand in mathematischer und technischer Hinsicht vonnöten.

Medienkorrespondenz.de | Bundesländer arbeiten an neuen Grundlagen zur Regulierung der konvergenten Medienwelt, 04.05.2018

“Meilenstein im technischen Jugendmedienschutz“
Die Kommission für Jugendmedienschutz (KJM) und die Unterhaltungssoftware Selbstkontrolle (USK) sind sich einig, dass sich das „Jugendschutzsystem“ der Spielekonsole Nintendo Switch und die „Altersbeschränkungen“ des Nintendo Account Systems aus dem Hause der Nintendo Europe GmbH als Jugendschutzsysteme für geschlossene Systeme eignen. Elisabeth Secker, Geschäftsführerin der USK, „betrachtet die Entwicklung als zukunftsweisend und lobt das Engagement der Anbieterin: ‚Mit der Implementierung ihres Jugendschutzsystems und dessen Vorlage zur Eignungsprüfung geht die Nintendo Europe GmbH auf dem Weg zu einem modernen Jugendmedienschutz mit gutem Beispiel voran.‘“ Das gesamte Jugendschutzsystem der Nintendo Europe GmbH bietet zunächst, dass die Eltern den Zugang zu Spielen einstellen und die Spielzeit ihrer Kinder bestimmen können. Des Weiteren ist die Sperrung von entwicklungsbeeinträchtigenden Spielen als auch einzelner Konsolenfeatures altersabhängig möglich.

Kjm-online.de | Meilenstein für den technischen Jugendmedienschutz, 03.05.2018

 

Personalien/Umfirmierung

Neuer Name: Aus VPRT wird VAUNET
Die Umbenennung der Interessenorganisation „Verband Privater Rundfunk und Telemedien“, kurz VPRT, fand am 21. Mai 2018 statt. Die neue Firmierung VAUNET bildet sich aus den Anfangsbuchstaben Video und Audio sowie dem Begriff Network. „VAUNET steht für die logische Weiterentwicklung des VPRT im Zeichen der Konvergenz. Die audiovisuelle Inhalteindustrie ist heute weit mehr als nur der klassische Rundfunk – auch wenn wir hier unsere Wurzeln haben und dieses Bewusstsein weiterhin im Markenkern von VAUNET verankert sein wird.“, so Geschäftsführer Harald Flemming. In dem Verband sind gegenwärtig rund 150 private Rundfunkveranstalter sowie kommerzielle Online-Anbieter zusammengeschlossen.

medienkorrespondenz.de | Neuer Name: Der VPRT benennt sich im Mai 2018 in VAUNET um, 12.02.2018 (Quelle inaktiv)

 

Zu guter Letzt

Die fünf Dauerbaustellen der Medienpolitik
Das Autorenduo Beisel und Fuchs benennt diese und verschafft damit einen guten Überblick über Sachverhalte, in denen die gegenwärtigen Mediengesetze der Digitalisierung hinterherhinken. Anschaulich und gut dosiert werden folgende Bereiche dargestellt: Die Frage nach der Presseähnlichkeit, der Jugendschutz als Beispiel der zersplitterten föderalen Zuständigkeiten im Medienrecht sowie die Fragestellung, ob die Rundfunklizenz noch zeitgemäß ist. Des Weiteren wird erörtert, wie leicht Influencer Schleichwerbung begehen können und worin gegenwärtig die größte Gefahr für die Meinungsvielfalt besteht.

sueddeutsche.de | Dauerbaustelle, Beisel u. Fuchs, 11.05.2018

 

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Über Anke Soergel

Studierte Rechtswissenschaften an der Universität zu Köln. Im Rahmen ihres Referendariats arbeitete sie u.a. bei der Verwertungsgesellschaft VG Bild-Kunst sowie bei der Produktionsfirma Zieglerfilm Köln GmbH. Als Volljuristin nahm sie 2008 ihre Tätigkeit als Referentin für Jugendschutzrecht bei der FSF auf. Sie betreut u.a. den Rechtsreport in der tv diskurs.