Medienpolitik kompakt Oktober

Medienpolitik Europa

► EU-Parlament beschließt Datenschutzuntersuchung bei Facebook
Hintergrund dieser Maßnahme: der Skandal um das Datenanalyse-Unternehmen Cambridge-Analytica. Mit der Resolution möchten die Parlamentarier das Soziale Netzwerk dazu drängen, eine vollständige Untersuchung des Datenschutzes durch EU-Institutionen zuzulassen. Das Netzwerk müsse insbesondere dafür Sorge tragen, dass Wahlen besser vor Manipulation geschützt würden. Es gelte, das Vertrauen der Bürger in soziale Netzwerke, generell in ein gut funktionierendes demokratisches System wiederherzustellen, so Claude Moraes, Vorsitzender des Justizausschusses.

heise.de: EU-Parlament verabschiedet Resolution zur Datenschutzuntersuchung bei Facebook, 26.10.2018

► Marktführende Intermediäre unterzeichnen Verhaltenskodex zum Kampf gegen Fake News
Die Unterzeichner verpflichten sich, im Beisein der EU-Kommissarin für digitale Wirtschaft und Gesellschaft, Mariya Gabriel, u.a. zu folgenden Maßnahmen: Enttarnte Fake-Accounts und Social Bots sollen möglichst schnell geschlossen, die Sicht- und Auffindbarkeit verlässlicher Inhalte hingegen verbessert werden. Parallel dazu legten die Plattformen Google, Mozilla, Twitter und Facebook der EU-Kommission individuelle Aktionspläne vor. Kritische Töne hinsichtlich der Verpflichtung wurden seitens des sog. Sounding Boards (Gremium, das die Erstellung des Kodexes auf Bitten der EU-Kommission begleitet) laut – die eingegangene Verpflichtung spiegele kein gemeinsames Vorgehen der Plattform wider, auch mangele es ihr insbesondere an messbaren Zielen. Die Evaluierung erster Ergebnisse soll Ende des Jahres erfolgen.

vaunet.de: Kampf gegen Desinformation: Individuelle Aktionspläne der Plattformen, 17.10.2018

► Stand der Reform der AVMD-Richtlinie
Das EU-Parlament hat den Reformentwurf der „Richtlinie über audiovisuelle Mediendienste“, auf den sich die EU-Organe im April 2018 geeinigt hatten, angenommen. Die neuen Regelungen gelten wie bisher für Rundfunkveranstalter, werden nun aber auf Video-On-Demand- und Video-Sharing-Plattformen ausgeweitet. Sie sollen insbesondere den Schutz von Minderjährigen vor Inhalten verbessern, die zu Gewalt, Hass und Terrorismus anstacheln. Auch legen die Neuregelungen fest, dass junge Rezipienten nicht mit schädlicher Werbung konfrontiert werden (Stichwort – Produktplatzierung in Kinderprogrammen).
Weitere Änderungen betreffen die Werbezeiten in audiovisuellen Medien sowie die Vielfaltsicherung europäischer Produktionen in den Katalogen der VoD-Plattformen.

europarl.europa.eu: Mehr EU-Filme: Neue Regeln für audiovisuelle Mediendienste, 02.10.2018

 

Medienpolitik Bund

► Bundesfamilienministerin Giffey plädiert für ein modernes Jugendmedienschutzgesetz
Das gegenwärtige Regelwerk entstamme schließlich dem Zeitalter von CD-Roms. Insbesondere gelte es, den Schutz Jugendlicher vor rechtsextremistischen Inhalten im Netz zu verbessern. Als weitere Gefahr benannte die Ministerin das sog. Cybergrooming. Neben der Stärkung und Sensibilisierung der jugendlichen Nutzerinnen und Nutzer hinsichtlich solch gefährdender Inhalte, gelte es, die Provider zu verpflichten, für eine schnelle Löschung derartiger Inhalte zu sorgen oder bereits ein entsprechendes Hochladen zu vermeiden.

welt.de: Giffey will Jugendschutz im Internet verbessern, 22.10.2018

 

Medienpolitik Länder

► Landesmedienanstalten veröffentlichen erstmals „Vielfaltsbericht“
Anhand aktueller Forschungsergebnisse stellt dieser die Medienvielfalt im digitalen Zeitalter dar. Angedacht ist, mit diesen Resultaten die Diskussion über eine Reform der Medienregulierung voranzutreiben. So sei im Rahmen der Analyse zur Meinungsmacht im Internet insbesondere deutlich geworden, dass sich diese in Bereiche verlagert hätte, die bislang von der Regulierung nicht erfasst würden, konstatiert Cornelia Holsten, DLM-Vorsitzende. Von Seiten der Medienanstalten werde daher gefordert, dass auch die Informationsintermediäre regulatorische Mindeststandards wie Transparenz, Diskriminierungsfreiheit und gesetzliche Berichtspflicht erfüllen müssten.

infosat.de: Medienanstalten veröffentlichen erstmals Vielfaltsbericht, 26.10.2018

► Ministerpräsidentenkonferenz in Hamburg (Teil I): „Digitalpakt Schule“
Mit diesem Bündnis wollen Bund und Länder für eine bessere Ausstattung der Schulen mit digitaler Technik sorgen. Auf ihrer zweitätigen Konferenz (24. bis 26.10.) beschlossen die Länderchefs u.a. einstimmig, dass es für diesen Pakt eine Grundgesetzänderung geben müsse, für die der Bund bis zum Jahresende einen entsprechenden Vorschlag unterbreiten solle. Die vom Bund für den Pakt vorgesehen finanziellen Mittel i.H.v fünf Milliarden Euro sollten zudem baldmöglichst an die Länder fließen, um möglichst alle Schulen in absehbarer Zeit an ein schnelles Internet anschließen zu können. Einig sind sich die Minister, dass die Bildungshoheit bei den Ländern verbleibe, sie seien für die Auswahl der zu lehrenden digitalen Inhalte zuständig.

ndr.de: Ministerpräsidenten: Einigkeit in Hamburg, 26.10.2018 (Quelle inaktiv)

► Ministerpräsidentenkonferenz in Hamburg (Teil II): „Indexmodell“ – ein neues Finanzierungssystem der Öffentlich-Rechtlichen?
Diskutiert, aber von den Länderchefs noch nicht beschlossen wurde die Frage, ob das sog. Indexmodell für die Finanzierung von ARD und ZFD etabliert werden soll. Dieses sieht vor, „die stets umstrittene Erhöhung der Beiträge (…) jeweils der Inflationsrate anzupassen, statt wie bisher von der Kommission zur Ermittlung des Finanzbedarfs der Rundfunkanstalten (KEF) festgelegen zu lassen.“ Mindestens acht der 16 Bundesländer sprechen sich für einen solchen Index aus, die restlichen Länder befinden hingegen weitergehenden Gesprächs- und Klärungsbedarf. Die Ministerpräsidenten hoffen, gen Ende des Jahres in dieser Frage einen deutlichen Schritt vorangekommen zu sein.

sueddeutsche.de: „Indexmodell?“ Diskussion über neues Finanzierungsmodell der Öffentlich-Rechtlichen, Peter Burghardt, 26.10.2018

► Rundfunk-Streit: „BILD vs. MABB“
Das Verwaltungsgericht Berlin erlaubt im Eilverfahren vorerst die Verbreitung dreier BILD-Livestreams. Unterschiedlich bewerten die Tageszeitung und die Medienanstalt Berlin-Brandenburg (MABB), ob die Livestreams der Zeitung als Rundfunk zu qualifizieren seien und damit für die Verbreitung eine rundfunkrechtliche Zulassung im Sinne des Rundfunkstaatsvertrags (RStV) von Nöten sei. Für die Klärung dieser Frage bedürfe es einer eingehenden rechtlichen Würdigung im Hauptsacheverfahren, so das VG Berlin. Die Formate seien zwar zum zeitgleichen Empfang und für die Allgemeinheit bestimmt, jedoch bliebe klärungsbedürftig, ob die Verbreitung auch, wie vom RStV gefordert, entlang eines Sendeplans erfolge.

dwdl.de: Rundfunk-Streit: Gericht erlaubt „Bild“-Livestreams vorerst, Timo Niemeier, 23.10.2018

► Online-Konsultation zum Medienstaatsvertrag beendet
Die Resonanz liegt bei über 1000 Eingaben. Heike Raab, Staatssekretärin für Medien und Digitales, wertete die Befragung bei dieser Resonanz als vollen Erfolg. Die meisten Stellungnahmen seien bzgl. des Rundfunkbegriffs/der damit zusammenhängenden Frage der Zulassungspflicht eingegangen. Zahlreiche Eingaben zielten des Weiteren auf die starke Stellung der großen US-amerikanischen Internet-Konzerne ab. Sämtliche Beiträge würden gleich berechtigt behandelt und einer sorgfältigen Prüfung unterzogen; mit der Auswertung würde jetzt zügig begonnen, so die Staatssekretärin. Die inhaltliche Federführung teilen sich die Länder Hessen (Regelungsbereich: Rundfunkbegriff), Nordrhein-Westfalen (Regelungsbereich: Plattformregulierung) und Hamburg (Regelungsbereich: Intermediäre).

rlp.de: Onlinebeteiligung zum Medienstaatsvertrag beendet – über 1.000 Eingaben, 01.10.2018

 

Zu guter Letzt

► „Kinderseiten und DSGVO: Das geht gut!“
Die FSM veröffentlicht interaktive Checkliste für Anbietern von digitalen Kinderangeboten. Martin Drechsler, Geschäftsführer der Freiwilligen Selbstkontrolle Multimedia-Dienstanbieter (FSM), erklärt, dass die FSM einen großen Bedarf an niedrigschwelligen Informationsangeboten über die recht komplexen juristischen Vorgaben der EU-Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) gesehen habe. In enger inhaltlicher Zusammenarbeit mit frag-FINN e.V., dem Hans-Bredow-Institut für Medienforschung und dem Seitenstark e.V. sei daher diese Publikation entwickelt worden. In einer auch für juristische Laien verständlichen Form würden die neuen Regelungen erklärt und die Pflichten der Anbieter mittels einer „Schritt-für-Schritt“-Anleitung dargelegt.

fsm.de: Datenschutz leicht erklärt: Interaktive Checkliste für Anbieter von Kinderangeboten veröffentlicht, 08.10.2018

 

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Über Anke Soergel

Studierte Rechtswissenschaften an der Universität zu Köln. Im Rahmen ihres Referendariats arbeitete sie u.a. bei der Verwertungsgesellschaft VG Bild-Kunst sowie bei der Produktionsfirma Zieglerfilm Köln GmbH. Als Volljuristin nahm sie 2008 ihre Tätigkeit als Referentin für Jugendschutzrecht bei der FSF auf. Sie betreut u.a. den Rechtsreport in der tv diskurs.