Medienpolitik kompakt September

Medienpolitik Europa

Erhebung des Rundfunkbeitrages sei rechtens
Den Schlussanträgen des EU-Generalanwalts Sánchez-Bordona ist dies zu entnehmen. Mitte Juli 2018 hätte bereits das Bundesverfassungsgericht das seit 2013 neu geregelte Finanzierungsmodell der Öffentlich-Rechtlichen (pauschaler Beitrag/Wohnung) als im Wesentlichen für verfassungsgemäß erachtet. Das Modell wurde jedoch ebenfalls vor dem Europäischen Gerichtshof (EuGH) geprüft – so hätten Bürgerinnen und Bürger bei verschiedenen deutschen Gerichten gegen diese Neuregelung geklagt. Das Landgericht Tübingen hätte schließlich den Fall dem EuGH vorgelegt. Sánchez-Bordana bekundet zunächst, dass durch die Änderung keine „neue Beihilfe“ geschaffen worden sei, derer es eine Genehmigung durch die EU-Kommission bedürfe. Weiter führte er aus, dass die Neuregelung Auswirkung des technischen Fortschritts sei: „Wären die Beiträge weiterhin pro Gerät eingetrieben worden, hätte angesichts der Verbreitung neuer Geräte – wie bspw. Computer, an denen Rundfunkempfang möglich ist – das Risiko einer Vervielfachung der Einnahmen bestanden.“

zeit.de: EU-Generalanwalt wertet Rundfunkbeitrag als rechtens, 26.09.2018,

Verhaltenskodex zum Kampf gegen „Fake-News“
Einen solchen legten Online-Plattformen und Wirtschaftsverbände der EU-Kommission vor. Mariya Gabriel, EU-Digitalkommissarin, wertete dies als ersten wichtigen Schritt, um das Vertrauen der Europäer in demokratische Prozesse zu stärken. Die Unterzeichner der Vereinbarung verpflichten sich zu folgenden Maßnahmen: Enttarnte Fake-Accounts und Social Bots sollen möglichst schnell geschlossen werden. Websites, die Desinformationen streuen, drohe der Entzug der Werbeeinahmen. Hingegen soll die Sicht- und Auffindbarkeit verlässlicher Inhalte verbessert werden. Eine weitere Bestrebung sei, die Forschung im Bereich der Fake News zu erleichtern; Wissenschaftlern soll dafür ein datenschutzkonformer Zugang zu Schnittstellen der Plattformen mit nutzergenerierten Inhalten bereitgestellt werden. Die Kommission plane, bis Ende des Jahres erste Ergebnisse auszuwerten; bei Bedarf werde sie weitere gesetzliche Maßnahmen vorschlagen.

heise.de: EU-Kommission: Facebook & Co. wollen stärker gegen Desinformation vorgehen, Stefan Krempl, 26.09.2018

Streaming-Anbieter wie Amazon oder Netflix sollen mehr europäische Produktionen zeigen
Eine entsprechende EU-Richtlinie sei bereits in Arbeit und könnte bereits im Dezember 2018 in Kraft treten, so der zuständige EU-Generaldirektor für Kommunikationsnetze, Inhalte und Technologien, Roberto Viola. Darin konkret verankert: „mindestens 30 Prozent aller Filme und Serien auf Streamingdiensten sollen bald aus europäischen Produktionen bestehen“. Die Richtlinie diene insbesondere als Mittel, um die entsprechenden Anbieter dazu zu zwingen, mehr Geld in die europäische Filmlandschaft zu investieren. Netflix sei bereits zum gegenwärtigen Zeitpunkt nicht weit davon entfernt, diese Prozent-Marke zu erreichen. Nach Inkrafttreten verbleiben den nationalen Parlamenten 20 Monate Zeit, die Richtlinie in nationales Recht umzusetzen

t3n.de: EU-Richtlinie: Netflix und Amazon sollen mehr europäische Produktionen zeigen, 06.09.2018

 

Medienpolitik Bund

Fernsehsender sind nicht für die YouTube-Verbreitung Dritter verantwortlich, entschied der Bundesgerichtshof (BGH)
Der zugrunde liegende Fall: Eine Person hatte gegen den NDR eine Unterlassungsverfügung wegen eines TV-Beitrages im Rahmen der Sendung Markt erwirkt. Daraufhin entfernte der Sender diesen sowohl aus seiner Mediathek und stellte bei den gängigen Suchmaschinen den Antrag auf entsprechende Löschung. Doch eine dritte Person hatte den Beitrag selbstständig auf YouTube veröffentlicht. Der Bundesgerichtshof sah die getätigten Maßnahmen des Senders als hinreichend an. Die Sendeanstalt sei darüber hinaus auch nicht verpflichtet, anlassunabhängig Videoplattformen und soziale Medien dahingehend zu durchforsten, ob andere Personen den Beitrag rechtswidrig veröffentlicht haben.

deutschlandfunk.de: Fernsehsender nicht für YouTube-Verbreitung verantwortlich, 29.09.2018

 

Medienpolitik Länder

Ist RTL II noch ein Vollprogramm oder nicht?
Diese Fragestellung trat auf, nachdem der Sender seine News gekürzt und sie auf einen anderen Sendeplatz verschoben hatte. Was genau ein Vollprogramm leisten müsse, sei im Rundfunkstaatsvertrag nur recht grob festgehalten: „Vollprogramm ist ein Rundfunkprogramm mit vielfältigen Inhalten, in welchem Information, Bildung, Beratung und Unterhaltung einen wesentlichen Teil des Gesamtprogramms bilden (§ 2 Abs. 2 Nr. 3 RStV)“. Explizite Vorgaben wie das Verbreiten „täglicher Nachrichtensendungen“ fehlten damit. Die Klarstellung dieser Frage delegierte die Kommission für Zulassung und Aufsicht (ZAK) nun an die für den Sender zuständige Landesmedienanstalt (LPR Hessen). Dort bemühe man sich, den Fall schnell zu klären. Der Sender hingegen sähe einer Überprüfung gelassen entgegen; er verweise auf die sendereigene Vielzahl von Informationsangeboten.

dwdl.de: ZAK delegiert RTL-II-Überprüfung zurück an die LPR Hessen, 21.09.2018

LPR Hessen lässt Studie zur Online-Werbekompetenz von Jugendlichen durchführen
Dazu beauftragt wurde Prof. Dr. Stefan Iske (Uni Marburg) in Kooperation mit dem Institut für Medienpädagogik und Kommunikation/Hessen. Jugendliche, die auf vielfältige Weise in sozialen Medien mit Werbung konfrontiert würden, assoziierten mit Onlinewerbung primär deutlich erkennbare Werbeformen wie Bannerwerbung oder Pop-Ups. Weniger offensichtliche Werbearten wie „affiliate links“ oder „native advertising“ würden hingegen selten reflektiert und als Werbung eingeordnet. Auch sei vielen jugendlichen Nutzerinnen und Nutzern der Zusammenhang zwischen oft unbewusster Preisgabe der eigenen Daten und der auf sie zugeschnittenen, personalisierten Werbung nicht geläufig. Um diese Wissenslücken zu schließen, sprach sich Iske dafür aus, dass die Studienergebnisse zeitnah in medienpraktische Materialien umgesetzt würden.

lpr-hessen.de: „… fühlt sich schon ein bisschen gruselig an …“ – Studie zur „Online-Werbung aus der Perspektive Jugendlicher“ veröffentlicht, 11.09.2018

Die Bedeutung der Landesmedienanstalten für die gesamte duale Medienordnung – habe das Bundesverfassungsgericht in seiner Entscheidung zur Verfassungsmäßigkeit des Rundfunkbeitrages deutlich herausgestellt, so der Stellungnahme der Landeszentrale für Medien und Kommunikation Rheinland-Pfalz (LMK) zu entnehmen. Durch ihre Zulassungs- und Aufsichtstätigkeit sicherten sie zum einen die Vielfalt im privaten Rundfunk und verhinderten zudem eine vorherrschende Meinungsmacht. Damit trügen sie entscheidend zu einer Ausgewogenheit im gesamten dualen Rundfunksystem bei. Ihr Anteil am Rundfunkbeitrag sei daher geboten. Durch die Ausführungen des Gerichts sehe sich die LMK darin bestärkt, intensiv an der Umsetzung ihres Auftrages weiterzuarbeiten. Dieser umfasse insbesondere den Schutz der Menschenwürde in den Medien, die Partizipation über offene Kanäle sowie die Vermittlung von Medienbildung und -kompetenz.

infosat.de: LMK-Stellungnahme zum Bundesverfassungsgerichtsurteil, 04.09.2018

 

Personalie

Cornelia Holsten erneut zur Direktorin der Bremischen Landesmedienanstalt (Brema) gewählt
Am 13. September 2018 hat der Medienrat der Brema die Juristin für weitere fünf Jahre im Amt bestätigt. Für Holsten beginnt damit am 1. Juli 2019 ihre dritte fünfjährige Amtszeit. Turnusgemäß endet diese dann am 30. Juni 2024. Parallel zur ihrem Direktorenposten hat Holsten seit Januar 2018 auch den Vorsitz der Direktorenkonferenz der Landesmedienanstalten (DLM) als auch den der Kommission für Zulassung und Aufsicht (ZAK) inne.

medienkorrespondenz.de: Cornelia Holsten bleibt Direktorin der Bremischen Landesmedienanstalt, 21.09.2018 (Quelle inaktiv)

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Über Anke Soergel

Studierte Rechtswissenschaften an der Universität zu Köln. Im Rahmen ihres Referendariats arbeitete sie u.a. bei der Verwertungsgesellschaft VG Bild-Kunst sowie bei der Produktionsfirma Zieglerfilm Köln GmbH. Als Volljuristin nahm sie 2008 ihre Tätigkeit als Referentin für Jugendschutzrecht bei der FSF auf. Sie betreut u.a. den Rechtsreport in der tv diskurs.