Endstation College
Seit 17. Januar 2015 läuft auf dem Sender A+E die Serie Campus Nightmares. In jeweils einstündigen Episoden werden echte Kriminalfälle, die sich auf amerikanischen College-Campussen ereignet haben, nacherzählt. Und weil das in gewohnt amerikanischem „Dokumentar-/ Reportage-/ Nacherzählung-Stil“ passiert, wird auch an den Voyeur in uns appelliert. Aber was genau soll das jetzt heißen?
Zwei Fragen beantworte ich für euch: Wie sieht das Format aus? und: Was könnt ihr erwarten?
Campus Nightmares erzählt von dramatischen Schicksalen, die sich an amerikanischen Universitäten ereignet haben. Die Hinterbliebenen, Ermittler, Experten und Augenzeugen erzählen ihren Teil der Geschichte, so wie sie ihn wahrgenommen haben. In (chronologischer) Reihenfolge wird von den Ereignissen berichtet, entweder zum Mord hin oder von der Tat weg. Das heißt, wir sehen teils Originalaufnahmen, hören Originaltelefonate, Nachrichten von Anrufbeantwortern und Notrufe, die die Echtheit der Geschehnisse darlegen, Details und Hintergrundinformationen liefern und die nötige emotionale Verbundenheit zu den Opfern ermöglichen. Interviewausschnitte mit den Zeitzeugen werden zwischen nachgestellten Szenen eingestreut, bei denen die Hinterbliebenen – in der Regel Eltern, Geschwister und engste Freunde – oftmals aufgewühlt aber sortiert, mit gebrochener Stimme oder Tränen in den Augen erzählen, was für ein Mensch das Opfer war und wie sich die Tat ereignet hat. Zumeist wird ein Experte für die entsprechende Art der Straftat (z.B. Stalking) hinzugezogen und jene Polizisten, die mit den Fällen betraut waren. Abgeschmeckt wird schlussendlich mit der Stimme aus dem Off, die die Narration in einem reportageartigen Stil vornimmt und wenn nötig weitere Details dazugibt.
Dennoch, diese Serie lebt auch vom Schockmoment und unserer Sensationslust. Gezielt wird ein Charakter aufgebaut, ein bestimmtes Image erschaffen und bedacht die Emotionen der echten Menschen, die in der Realität mit diesen Tragödien (über)leben müssen, für den Zuschauer freigegeben. Es ist ein auffallendes Format, dort stehen Menschen und erzählen die Geschichten ihrer Kinder und Freunde, sie geben höchst persönliche Teile ihres Lebens der Öffentlichkeit preis in der Hoffnung, am Ende für Aufklärung zu sorgen und mithilfe des Fernsehens gehört zu werden. Wenn dabei ein etwas massentauglich kreativeres Format vonnöten ist, warum nicht …
Campus Nightmares erinnert ein wenig an Aktenzeichen XY … ungelöst. Nur wird hier mit Fällen gearbeitet, die deutlich in der Vergangenheit liegen, bei denen der Trauer- und Heilungsprozess der Angehörigen vorangeschritten ist und der Verlust akzeptiert wurde. Das tatsächliche Opfer ist nur auf Bildern zu sehen, die Geschichte ist nicht durch übermäßige Musik dramatisiert, eher wird in sachlicher Erzählung der Tathergang rekonstruiert. Es gibt keine Spekulationen oder wilde Theorien – Campus Nightmares berichtet von realen Ereignissen, die aufgeklärt und bei denen die Verantwortlichen zur Rechenschaft gezogen wurden.
Die nächste Campus Nightmares-Sendung strahlt A+E am Samstag, 24. Januar 2015, um 22.00 Uhr aus.
Einblick in die FSF-Programmprüfung:
Ab 12-Jährige sind problemlos in der Lage, das Gezeigte ohne bleibende Beeinträchtigung zu verarbeiten, denn die Ereignisse sind bereits viele Jahre her und die emotional Beteiligten haben ihren Schmerz unter Kontrolle – das hat eine distanzierende Wirkung zur Folge. Die Geschehnisse sind von nüchternen Schilderungen und Zeugenaussagen geprägt, die die Ereignisse minutiös nachzeichnen, dies trägt ebenfalls wesentlich zur Entlastung bei. Die Sendung wird für die Ausstrahlung im Hauptabendprogramm (20.00 – 22.00 Uhr), für ab 12-Jährige freigegeben.
Zur ausführlichen ProgrammInfo auf der FSF-Website geht es hier.
Der Sender A+E darf die Sendung schon vor 20.00 Uhr ausstrahlen, weil er als Pay-TV-Anbieter eine Jugendschutzsperre aktivieren kann, die von den Zuschauern mit der Eingabe einer Jugendschutz-PIN freigeschaltet werden muss. Somit gelten die üblichen Sendezeitbeschränkungen und Schnittauflagen nicht. Weitere Informationen zu Vorschriften und Anforderungen an digitale Vorsperren als Alternative zur Vergabe von Sendezeitbeschränkungen sind im Jugendmedienschutz-Staatsvertrag (§ 5 Abs. 3 Nr. 1; § 9 Abs. 2 JMStV) sowie in der Jugendschutzsatzung der Landesmedienanstalten (§ 2 bis § 5 JSS) zu finden.“
Bitte beachten Sie: Bei den Altersfreigaben handelt es sich nicht um pädagogische Empfehlungen, sondern um die Angabe der Altersstufe, für die ein Programm nach Einschätzung der Prüferinnen und Prüfer keine entwicklungsbeeinträchtigenden Wirkungsrisiken mehr bedeutet.
Mehr Informationen zur Programmprüfung erhalten Sie auf unserer Website. Dort veröffentlichen wir jede Woche neue ProgrammInfos zum aktuellen Fernsehprogramm. Auch diese Auswahl stellt keine Empfehlung dar, sondern zeigt einen Querschnitt der Programme, die den Prüfausschüssen der FSF von den Mitgliedssendern vorgelegt werden.