Ergebnisprotokoll The Walking Dead, Season 5, Episode 3

Die Folge Vier Wände und ein Dach der fünften Staffel The Walking Dead erhielt von der FSF eine Freigabe ab 18 Jahren (Nachtprogramm) und wurde unter Schnittauflagen auch für Zuschauer ab 16 Jahren und damit verbunden für eine Ausstrahlung im Spätabendprogramm freigegeben. FOX strahlt die dritte Episode vorgesperrt in ungeschnittener Fassung ab 21.00 Uhr aus. Die FSF veröffentlicht zu allen Folgen der aktuellen Staffel, jeweils montags parallel zur Ausstrahlung um 21.00 Uhr, die Ergebnisprotokolle des Prüfungsausschusses. Wir möchten so zu einer Versachlichung der Diskussion beitragen.

Ergebnisprotokoll
Prüfausschuss

Allgemeine Angaben
Prüfdatum: 21.10.2014
Sendetitel: THE WALKING DEAD
Staffel: 05
Episodennummer: 503
Episode (deutsch): Vier Wände und ein Dach
FSK-Freigabe —

Antrag
Antragsteller: FOX
Beantragte Freigabe: ab 16
Beantragte Sendezeit: 22:00 Uhr
Sendelänge 41 m 15 s

Entscheidung
Freigabe: ab 16 / Spätabendprogramm / mit Schnitten
Stimmverhältnis: 4:1
Freigabe ohne Auflage: ab 18 / Nachtprogramm
FSF-Altersfreigaben Orginalfassung: ab 18
Auflagen: 1 Schnitt

Begründung
Risikodimension: – Gewaltbefürwortung bzw. -förderung

Kurzbewertung

Die Episode verfährt in einer typischen Erzählmanier dieser Serie. Über weite Strecken ist der Ton ruhig, es fehlt die Action, stattdessen wird in langen Dialogpassagen das weitere Vorgehen geplant oder es werden Möglichkeiten erwogen, in unmenschlichen Zeiten menschlich zu bleiben. Szenen äußerster Gewaltanwendung werden so verbunden mit Reflektionen über die Legitimität von Gewalt und ihren Folgen. Die Episode begann mit einer sehr intensiven Szene, die eine kannibalistische Praxis darstellt, allerdings in abstoßender und grausamer Weise. Hier sah der Ausschuss für Zuschauer ab 16 Jahren kein desorientierendes oder ängstigendes Moment. Allerdings beschloss der Ausschuss mehrheitlich (4:1) eine Schnittauflage, in der die Gewalt eskaliert und die Gewaltausübenden ihre Rolle kaum selbstkritisch befragen. In der betreffenden Szene schlachten Menschen Menschen regelrecht ab, wobei sich Rachemotive mischen mit solchen der Fürsorge für andere. Die Szenen erschienen dem Ausschuss so drastisch und in der Motivation so verwickelt, dass hier Zuschauer unter 16 Jahren dem Eindruck erliegen könnten, diese Art der Genugtuungsgewalt sei attraktiv und lustvoll zu konsumieren, zumal die Gewaltausübenden die Leitfiguren dieser Serie sind und der Zuschauer auf diese oder jene Weise mit ihnen sympathisiert und paktiert.

Schnittauflagen
Anzahl der Schnitte: 1 Schnitt

Bemerkungen
(Intention der Bearbeitung)
Der Schnitt soll die exzessive Gewaltszene mindern, da der Ausschuss hier mehrheitlich ein gewaltförderndes Moment sah.
Schnittstellen
1. Schnitt
Beschreibung Nach dem ersten Schlag von Rick und dessen Satz „Ich hab noch etwas für dich“ rausgehen. Reingehen, wenn Tyreese im Türrahmen stehend auf die Szene blickt.
Timecode
ca. Start 00 h 28 m 31 s —
ca. Ende 00 h 28 m 48 s —

Während die meisten Folgen der Staffeln eins bis vier der Zombie-Serie The Walking Dead von der FSF die Freigabe ab 16 Jahren erhielten (z.T. auch unter Schnittauflagen), wurde die erste Folge der fünften Staffel nur unter Schnittauflagen ab 18 Jahren freigegeben. Wie im deutschen Pay-TV üblich, ist die Eingabe eines Pin-Codes erforderlich. Viele Serienfans fragten sich daher, warum die FSF trotzdem Schnittauflagen verhängt hat. Dieses Thema greift der Blogbeitrag The Walking Dead – Warum Pay-TV und Free-TV -Programme in der FSF-Prüfung gleich behandelt werden auf. Einige der am häufigsten gestellten Fragen werden im Beitrag An der Grenze zur Sendeunzulässigkeit: Freigabe der ersten Folge der 5. Staffel von The Walking Dead nur unter Schnittauflagen beantwortet.

Michael Cudlitz als Abraham in The Walking Dead, Season 5, Episode 3 © Gene Page/AMC
Michael Cudlitz als Abraham in The Walking Dead, Season 5, Episode 3 © Gene Page/AMC

Über FSF

Die Freiwillige Selbstkontrolle Fernsehen (FSF) ist ein gemeinnütziger Verein privater Fernsehanbieter in Deutschland. Ziel der FSF ist es, einerseits durch eine Programmbegutachtung den Jugendschutzbelangen im Fernsehen gerecht zu werden und andererseits durch Publikationen, Veranstaltungen und medienpädagogische Aktivitäten den bewussteren Umgang mit dem Medium Fernsehen zu fördern. Seit April 1994 lassen die Vereinsmitglieder ihre Programme bei der FSF prüfen, seit August 2003 arbeitet die FSF als anerkannte Selbstkontrolle im Rahmen des Jugendmedienschutz-Staatsvertrags (JMStV).