The Walking Dead ist seit dem 12. Oktober wieder jeden Montag in deutscher Erstaustrahlung auf FOX zu sehen. Immer montags um 21.00 Uhr strahlt der Pay-TV-Sender die sechste Staffel aus. Die FSF veröffentlicht zu allen Folgen der aktuellen Staffel jeweils montags parallel zur Ausstrahlung um 21.00 Uhr die Ergebnisprotokolle des Prüfungsausschusses.
Die heute ausgestrahlte Episode Danke (Thank You) erhielt von der FSF eine Freigabe für Zuschauer ab 18 Jahren, verbunden mit einer Ausstrahlung im Nachtprogramm. FOX strahlt die dritte Episode vorgesperrt und ungeschnitten ab 21.00 Uhr aus.
Ergebnisprotokoll
Prüfausschuss
Allgemeine Angaben
Prüfdatum: 22.10.2015
Sendetitel: THE WALKING DEAD
Staffel: 06
Episodennummer: 03
Episode (deutsch): Danke
FSK-Freigabe —
Antrag
Antragsteller: FOX
Gekürzte Fassung: nein
Beantragte Freigabe: ab 16
Beantragte Sendezeit: 22:00 Uhr
Sendelänge: 41.15 Minuten
Entscheidung
Freigabe ohne Auflage: ab 18 / Nachtprogramm
Stimmverhältnis: 4:1
Sendezeit mit Auflagen/Schnitte: ab 16 /Spätabendprogramm mit Schnitten und Wiedervorlage
Begründung
Risikodimension:
– sozialethische Desorientierung
Kurzbewertung
In der Episode der Horrorserie fliehen Protagonist Rick und seine Leute vor einer Herde Zombies, mit denen es zu vielen harten Kämpfen kommt, die lange und detailliert gezeigt werden und auch Opfer unter den Menschen fordern.
Der Prüfausschuss diskutierte die hohe Anzahl und die Heftigkeit der Kämpfe. In der Massierung des enthemmten Einstechens auf Köpfe, dem Abschlagen von Köpfen und Ausweiden von Menschen erkannte die Minderheit ein Verrohungspotenzial, mit dem sie eine Jugendgefährdung und eine Freigabe für das Nachtprogramm begründete.
Die Mehrheit befand ebenfalls, dass die Ausstellung von Leiden und Grausamkeit, insbesondere wenn Zombies Menschen beißen und bei lebendigem Leib auffressen, hier zu deutlich und zu lustvoll für eine Freigabe im Spätabendprogramm und ab 16 Jahren ist. Die Mehrheit bewertete allerdings die Entlastung durch das Genre und auch den Serienkontext, der das Gemetzel in einen dramaturgischen Zusammenhang stellt, höher und befand daher, dass eine um Gewaltspitzen gekürzte Fassung im Spätabendprogramm ausgestrahlt werden kann. Denn nach Einschätzung der Mehrheit wird trotz der Dominanz der Kämpfe deutlich, dass die hohe allgegenwärtige Bedrohung eine Ausnahmesituation darstellt, die Solidarität in der Gruppe wichtig ist, und das Ziel nicht das Niedermetzeln von Zombies, sondern die Suche nach einem sicheren Unterschlupf ist.
Dennoch wurde für die vorliegende Fassung unter Jugendschutzaspekten eine Desorientierung durch die Massierung und Ausgestaltung der zahlreichen Tötungsszenen angenommen.
Da die Kürzungsschnitte zu zahlreich sind, um sie im Rahmen einer Ausschussprüfung konkret benennen zu können, wurde auf Wiedervorlage der Schnittfassung nach § 11 Absatz 3 PrO-FSF entschieden. Die vorliegende integrale Fassung der Episode kann dementsprechend erst im Nachtprogramm platziert werden.