The Walking Dead ist seit dem 12. Oktober wieder jeden Montag in deutscher Erstaustrahlung auf FOX zu sehen. Immer montags um 21.00 Uhr strahlt der Pay-TV-Sender die sechste Staffel aus. Die FSF veröffentlicht zu allen Folgen der aktuellen Staffel jeweils montags parallel zur Ausstrahlung um 21.00 Uhr die Ergebnisprotokolle des Prüfungsausschusses.
Die heute ausgestrahlte siebte Episode Heads up (Die Wand) erhielt von der FSF eine Freigabe für Zuschauer ab 18 Jahren, verbunden mit einer Ausstrahlung im Nachtprogramm. FOX strahlt die Folge vorgesperrt und ungeschnitten ab 21.00 Uhr aus.
Ergebnisprotokoll Prüfausschuss
Allgemeine Angaben
Prüfdatum: 19.11.2015
Sendetitel: THE WALKING DEAD
Staffel: 06
Episodennummer: 07
Episode (deutsch): Die Wand
FSK-Freigabe —
Antrag
Antragsteller: FOX
Gekürzte Fassung: nein
Beantragte Freigabe: ab 16
Beantragte Sendezeit: 22:00 Uhr
Sendelänge: 41.15 Minuten
Entscheidung
Freigabe ohne Auflage: ab 18/Nachtprogramm
Stimmverhältnis: 5:0
Sendezeit ohne Auflagen/Schnitte
Begründung
Risikodimensionen:
– Gewaltbefürwortung bzw. -förderung
– übermäßige Angsterzeugung
Kurzbewertung
Die Folge wirkt in der Gesamtschau relativ dialoglastig, langatmig, hochphilosophisch und hinsichtlich der Stimmung zunächst von einem Hoffnungsschimmer geprägt. Erst am Ende deutet sich an, dass die Zombies die Wand, die Alexandria schützt, durchbrechen. Auf der Dialogebene wird Gewalt und was sie mit denen macht, die sie ausüben (müssen), durchaus kritisch beleuchtet. Dem Format entsprechend gibt es einige Horror- und Gewaltspitzen: Zu Beginn der Episode die drastischste Szene in der Nicholas bei lebendigem Leib von Zombies gefressen wird, die ihm seine Eingeweide herausreißen, im weiteren Verlauf mehrere einzelne Zombietötungen sowie eine Szene massenhaften Tötens von Zombies bei ca. TC 31:00 bis TC 32:00.
Kritisch diskutiert wurde die Einstiegsszene, weil hier der Horror am intensivsten wirkt. Diese Szene sprach mit Blick auf ihr desensibilisierendes Potenzial gegen eine Freigabe ab 16 Jahren. Da es sich um eine ganze Szene und nicht nur um einzelne Bilder handelt, wurde von Schnittauflagen abgesehen und die Episode erst ab 18 Jahren und für die Ausstrahlung im Nachtprogramm freigegeben.
Die übrigen Horrorspitzen und brutalen Zombietötungen wurden als für 16-Jährige ins Genre einordenbar bewertet. Ekel, nicht Gewaltfaszination, steht im Vordergrund; eine desensibilisierende Wirkung ist mit Blick auf die deutliche Fiktionalität der fraglichen Gewaltszenen bei ab 16-Jährigen nicht begründet anzunehmen.