TV NOW hält die Serie in ihrem Programm ab dem 19. Juli zum Abruf bereit
Lizzie Borden gab es wirklich.1892 wurde sie als Hauptverdächtige des brutalen Axt-Mordes an ihrem Vater Andrew Borden und seiner Frau Abby angeklagt und dann, zum Überraschen aller, freigesprochen. Der Fall sorgte landesweit für Furore und ging schließlich in die Geschichtsbücher ein. Der Pilotfilm Lizzie Borden nahm`ne Axt greift die wahre Geschichte auf und erzählt den Doppelmord sowie die anschließende Gerichtsverhandlung anhand der wahren Begebenheiten. Die Hauptrolle der Lizzie Borden ist mit Christina Ricci namenhaft besetzt und überzeugte das Publikum anscheinend so sehr, dass auf den Pilotfilm eine achtteilige Miniserie folgte, die nun bei TVNOW ausgestrahlt wird.
Die Serie setzt vier Monate nach dem Gerichtsverfahren in Fall River an und beruht somit auf dem wahren Mordfall. Die Drehbuchautoren haben sich aber so einiges ausgedacht, um die weiterführende Geschichte möglichst blutig auszuschmücken.
So beginnt die erste Folge mit kurzen Rückblenden des Mordes an Andrew Borden und seiner Frau. Die schwingende Axt und das spritzende Blut verraten dabei einiges über die Brutalität der Täterin. In kurzen Sequenzen wird das Gesicht von Lizzie eingeblendet, sodass die Zuschauerinnen und Zuschauer eine Verbindung zwischen dem Mord und der Hauptprotagonistin herstellen können, auch ohne den Pilotfilm im Vorhinein gesehen zu haben.
Der Doppelmord ist aber nur der Anfang einer Reihe von grausamen Taten, denn Lizzie und ihre Schwester erben nicht nur das Vermögen des Vaters, sondern auch dessen hohe Schulden. Um die Auszahlung der hohen Geldsumme zu umgehen, muss Lizzie sich etwas einfallen lassen. Konfliktpotenzial verspricht die Figur des Pinkerton-Detektiv Charlie Siringo (gespielt von Cole Hauser), der Nachforschungen im Mordfall Borden anstellt und somit Lizzy auf der Spur ist.
Die Inszenierung von Mordlust
Das Blut spritzt in alle Richtungen, ein Gesicht wird zertrümmert, dazu untermalt die Tonebene das Gesehene mal mit schaurigen Kindergesängen, mal mit Gitarrenrocksound oder splatterartigen Geräuschen von spritzendem Blut und zerschlagenen Köpfen. Lizzie Borden – Kills! ist eine in dunklen Farben gehaltenene, düstere, aber zugleich auch gewollt humorvolle Inszenierung, die durch die tarentinohafte Darstellung erst für ein älteres Publikum ab 16 Jahren wirklich greifbar ist. Trotz der gewalttätigen Darstellungen der Morde sind die Sympathien der Zuschauerinnen und Zuschauer bei der Hauptprotagonistin Lizzy. Das Setting um 1880 hilft den Rezipient/-innen jedoch eine Gewisse Distanz sowie eine historische Einordnung der teils brutalen Gewalttaten vorzunehmen.
Ab Sonntag, 19. Juli 2020, 22.00 Uhr zeigt TVNOW Lizzie Borden – Kills!
FSF: freigegeben ab …
Die Beweislast im Mordfall Andrew und Abby Borden ist erdrückend, trotzdem wird die Verdächtige und Tochter Lizzie Borden vor Gericht freigesprochen. Mit ihrer Schwester ein neues Leben ohne Geldsorgen beginnend, eilt Lizzie ihr Ruf voraus und das mysteriöse Versterben von Menschen in ihrem Umfeld weckt das Interesse eines weiteren Ermittlers, der Lizzie zu Fall bringen könnte.
Die Inszenierung der Krimiserie wirkt tarantinoesk und jugendaffin. Es sind sehr viele Gewaltszenen enthalten, die z.T. in Slow Motion, als Großaufnahmen und auch als detailreich eingeblendete Flashbacks mit entsprechender Musikuntermalung wiederholt zu sehen sind. Dieser dargebotene Grundtenor von Zynismus und Gewaltfaszination, bei dem die Sympathien trotz aller Tötungen auf der Hauptfigur Lizzie Borden liegen, spricht klar gegen eine Freigabe des Formats für das Hauptabendprogramm/ab 12 Jahren. Ein Publikum ab 16 Jahren ist dagegen in der Lage, die kontextuell gut in den alltagsfernen Plot eingebundenen, aber dennoch artifiziell wirkenden Gewaltdarstellungen distanziert und ohne Beeinträchtigungen zu rezipieren.
Zu dieser und weiteren ProgrammInfos auf der FSF-Website geht es hier.
Pay-TV-Anbieter oder Streamingdienste können eine Jugendschutzsperre aktivieren, die von den Zuschauern mit der Eingabe einer Jugendschutz-PIN freigeschaltet werden muss. Somit gelten die üblichen Sendezeitbeschränkungen und Schnittauflagen nicht. Weitere Informationen zu Vorschriften und Anforderungen an digitale Vorsperren als Alternative zur Vergabe von Sendezeitbeschränkungen sind im Jugendmedienschutz-Staatsvertrag (§ 5 Abs. 3 Nr. 1; § 9 Abs. 2 JMStV) sowie in der Jugendschutzsatzung der Landesmedienanstalten (§ 2 bis § 5 JSS) zu finden.”
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