Unfassbar nice!?

Tabubrüche im Battle-Rap und Jugendschutzaspekte
Im Gangsta- oder Battle-Rap stilisieren sich viele Künstler selbst zu zentralen Helden des genretypischen Narrativs: Sie sind die Underdogs, die am Rande der Gesellschaft Lebenden, die es „nach oben“ geschafft haben und es nun „allen zeigen“ können. Die Abrechnung mit Zweiflern, Neidern oder Konkurrenten funktioniert meist über eine vulgäre, sexualbezogene Sprache. Der gesellschaftliche Aufstieg gelingt über den Erfolg als Künstler und/oder als Gangster, wobei häufig Assoziationen zu Drogenhandel und Gewaltkriminalität hergestellt werden.
Weiterlesen ...

Ist Jugendschutz noch ein zeitgemäßes Verfassungsziel?

Im Gespräch mit Uwe Conradt, Direktor der Landesmedienanstalt Saarland, erläutert Prof. Joachim von Gottberg, Geschäftsführer der Freiwilligen Selbstkontrolle Fernsehen (FSF), warum auch in Zeiten von digitalen Assistenten, Streaming-Diensten und zahlreichen On-Demand Services der Jugendschutz im Fernsehen ein zeitgemäßes Verfassungsziel ist im Hinblick auf die Qualitätssicherung von Informationen und Entertainment. Weiterlesen ...

Hilflose Eltern – hilflose Regulierung? Jugendmedienschutz im Praxischeck

medien impuls – eine Veranstaltungsreihe von Freiwillige Selbstkontrolle Fernsehen (FSF) und Freiwillige Selbstkontrolle Multimedia Diensteanbieter (FSM) – am 17. April 2018 in Berlin. Die von der FSM Ende 2017 veröffentlichte Studie Jugendmedienschutzindex – Umgang mit onlinebezogenen Risiken hat Eltern und Kinder über ihre Sorgen bei der Internetnutzung, ihre Maßnahmen zum Schutz vor negativen Erlebnissen und ihre Einstellungen zum Jugendmedienschutz befragt. Auf dieser soliden empirischen Grundlage wurden Stärken und Schwächen der derzeitigen medienpolitischen Regelungen für den Jugendmedienschutz sowie der verfügbaren medienpädagogischen Unterstützungsangebote erkennbar. Weiterlesen ...

Blick auf das Kinderfernsehen – vom TV zum Streamingdienst

1995 ging mit SUPER RTL das erste Vollprogramm für Kinderfernsehen auf Sendung; allerdings zunächst noch mit angezogener Handbremse. Das Programmschema bediente zwar den reichweitenstarken Vorabend ab sofort mit Kinderprogrammen, aber zu anderen Tageszeiten gab es auch Serien für Erwachsene. Erst die Nachfrage der Kinder sorgte dafür, dass man ein Jahr später in der kompletten Daytime auf kinderaffines Programm setzte. Im gleichen Jahr kam Nickelodeon (heute Nick) als Anbieter hinzu und 1997 schließlich noch der Kinderkanal (heute KiKA). Das gewachsene Angebot an Kinderprogrammen bewirkte etwas Entscheidendes: Kinder schauten seitdem TV-Inhalte, die für sie gedacht und gemacht waren – also klassisches Kinderfernsehen. Weiterlesen ...