Aus aktuellem Anlass! Reminder: Onlinekonsultation zum JMStV endet am 19. Mai
Eine grundlegende Reform des JMStV, die der medialen Konvergenz Rechnung trägt und etwa die gegenseitige Anerkennung von Prüfentscheidungen nach dem Jugendschutzgesetz (JuSchG) und dem JMStV vorsieht, ist in den geplanten Änderungen nicht zu erkennen. Stattdessen hat man sich auf wenige Punkte beschränkt und begegnet der medialen Konvergenz ausschließlich einseitig, indem die Onlineverbreitung von Entscheidungen nach dem JuSchG geregelt wird. Warum die nach dem JMStV arbeitenden Selbstkontrollen dagegen auf den Fernseh- bzw. Internetbereich beschränkt bleiben, ist ein Rätsel – schließlich ist ein Gutteil der DVD-Veröffentlichungen vorab im Fernsehen gelaufen und durch die Freiwillige Selbstkontrolle Fernsehen (FSF) e.V. geprüft worden, so dass die erneute Prüfung desselben Inhaltes durch die Freiwillige Selbstkontrolle der Filmwirtschaft (FSK) sachlich nicht geboten ist. Zu welchen verschlungenen Verfahrensketten und Verwirrungen für den Verbraucher dieses nicht abgestimmte Nebeneinander von JMStV und JuSchG führt, zeigt die Präsentation Konvergente Märkte, divergente Regulierung: Fallbeispiel Deutschland.
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