Vom Gangsta-Rap und dem ewigen Totschweigen

Dass viele den ‚Gangsta-Rap‘ kritisch betrachten, ist bekannt. Und trotzdem: Rapper wie Bushido, Farid Bang oder Kollegah waren 2006 und sind auch heute noch erfolgreich. Das beweisen die Verkaufszahlen ihrer Alben und die Klicks ihrer Musikvideos auf YouTube. Der Echo-Skandal 2018 um Felix Blume und Farid Hamed El Abdellaoui alias Kollegah und Farid Bang führte zu einer öffentlichen Debatte, die wochenlang die Medien beherrschte – und mit dem Fragen aufkamen: Wie weit darf Kunstfreiheit eigentlich gehen? Aber auch das Thema Jugendschutz rückte stärker in den Fokus. Wie und hinsichtlich welcher Kriterien werden Lieder und dazugehörige Musikvideos mit Blick auf den Jugendschutz geprüft? Wie kann man Jugendliche für den Umgang mit derart problematischen Textinhalten sensibilisieren? Und warum sprechen viele Lehrer nicht mit ihren Schülern über diese Problematik? Weiterlesen ...

Bleibt am Ende doch wieder nur der Kontext?

FSF-Prüferfortbildung „Too much!? – Sexuelle Inhalte im Fernsehen und ihre Bewertung aus Jugendschutzsicht"
Darstellung und Thematisierung von Sex und Sexualität gehören zu den vieldiskutiertesten Medieninhalten, auch bei der Freiwilligen Selbstkontrolle Fernsehen (FSF). Kein anderes Thema erzeugt so viele Hotline-Beschwerden. Eltern kritisieren sexuelle Darstellungen, weil sie ihre Kinder überfordert sehen oder auch sich selbst in den daraus resultierenden Gesprächen mit dem Nachwuchs. Sexualität, deren Darstellung und die Kommunikation darüber, ist von derart unterschiedlichen und sich nicht selten überlagernden gesellschaftlich, kulturell, religiös, moralisch, biografisch bedingten Grenzziehungen betroffen – vom Entwicklungsstand jedes Einzelnen mal ganz abgesehen –, dass die Frage nach dem Richtigen oder Falschen kaum befriedigend zu lösen scheint. Dies betrifft auch die Arbeit der FSF-Prüfausschüsse, in denen diesbezügliche Einschätzungen zu möglichen Entwicklungsbeeinträchtigungen, dem Mantra des Kinder- und Jugendmedienschutzes, nicht selten auseinandergehen.
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Unfassbar nice!?

Tabubrüche im Battle-Rap und Jugendschutzaspekte
Im Gangsta- oder Battle-Rap stilisieren sich viele Künstler selbst zu zentralen Helden des genretypischen Narrativs: Sie sind die Underdogs, die am Rande der Gesellschaft Lebenden, die es „nach oben“ geschafft haben und es nun „allen zeigen“ können. Die Abrechnung mit Zweiflern, Neidern oder Konkurrenten funktioniert meist über eine vulgäre, sexualbezogene Sprache. Der gesellschaftliche Aufstieg gelingt über den Erfolg als Künstler und/oder als Gangster, wobei häufig Assoziationen zu Drogenhandel und Gewaltkriminalität hergestellt werden.
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Blick auf das Kinderfernsehen – vom TV zum Streamingdienst

1995 ging mit SUPER RTL das erste Vollprogramm für Kinderfernsehen auf Sendung; allerdings zunächst noch mit angezogener Handbremse. Das Programmschema bediente zwar den reichweitenstarken Vorabend ab sofort mit Kinderprogrammen, aber zu anderen Tageszeiten gab es auch Serien für Erwachsene. Erst die Nachfrage der Kinder sorgte dafür, dass man ein Jahr später in der kompletten Daytime auf kinderaffines Programm setzte. Im gleichen Jahr kam Nickelodeon (heute Nick) als Anbieter hinzu und 1997 schließlich noch der Kinderkanal (heute KiKA). Das gewachsene Angebot an Kinderprogrammen bewirkte etwas Entscheidendes: Kinder schauten seitdem TV-Inhalte, die für sie gedacht und gemacht waren – also klassisches Kinderfernsehen. Weiterlesen ...

Klingeling – Mit einem Mediennutzungsvertrag das digitale Weihnachtsgeschenk einläuten

… wie Mediennutzung zur Familiensache wird.
„Es gibt nichts Gutes, außer man tut es“, sagte schon Erich Kästner, und das gilt besonders in Sachen Medienerziehung. Das fanden auch die Macher des scout-Magazins vor einigen Monaten, und bezogen das Zitat auf die Frage, wie man Medienerziehung angehen muss. Nämlich nicht nichts tun, sondern machen! Gemeinsame Regeln helfen! Was liegt also nahe? Einen Mediennutzungsvertrag zu erstellen. Aber wie? Diese Frage beantwortet der folgende Beitrag.
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