Absicht oder Inszenierungsweise? Die Feststellung von Menschenwürdeverstößen im Fernsehen

Menschenwürdeverletzungen sind im Fernsehen alltäglich. In Nachrichten und Dokumentationen wird über Misshandlungen, Folter und Tötungen berichtet, und für viele Genres des Fiktionalen sind Darstellungen von Morden oder der Zerstörung menschlicher Körper konstitutiv. Für die Feststellung eines medialen Menschenwürdeverstoßes, der immerhin ein Sendeverbot nach sich zieht, genügt allerdings nicht die Darstellung einer Würdeverletzung an sich. Das Geschehen muss in einer bestimmten Art und Weise dargestellt und kommentiert werden – eine Unbestimmtheit, die subjektiven Wertungen gewissen Raum lässt. Es verwundert daher nicht, dass es in Grenzfällen zu unterschiedlichen Entscheidungen kommen kann. Einige Sendeverbote, die die Freiwillige Selbstkontrolle Fernsehen (FSF) erteilt hat, wurden von juristischen Gutachtern bestätigt, andere aufgehoben, wieder andere nicht weiter überprüft. In manchen Fällen hat die Kommission für Jugendmedienschutz (KJM) einen Verstoß gesehen, den die FSF nicht erkannt hat. Die Abwägungsprozesse in Einzelfällen schildert der folgende Beitrag in der aktuellen tv diskurs. Verantwortung in audiovisuellen Medien 19. Jg., 1/2015 (Ausgabe 71), S. 44-49 von Claudia Mikat, auf den wir an dieser Stelle auch im Blog hinweisen möchten.

Der Artikel steht auf unserer Website als Download zur Verfügung.

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Über FSF

Die Freiwillige Selbstkontrolle Fernsehen (FSF) ist ein gemeinnütziger Verein privater Fernsehanbieter in Deutschland. Ziel der FSF ist es, einerseits durch eine Programmbegutachtung den Jugendschutzbelangen im Fernsehen gerecht zu werden und andererseits durch Publikationen, Veranstaltungen und medienpädagogische Aktivitäten den bewussteren Umgang mit dem Medium Fernsehen zu fördern. Seit April 1994 lassen die Vereinsmitglieder ihre Programme bei der FSF prüfen, seit August 2003 arbeitet die FSF als anerkannte Selbstkontrolle im Rahmen des Jugendmedienschutz-Staatsvertrags (JMStV).