Die Rechte der Kinder müssen auch im Internet gelten, sie müssen gestärkt und umgesetzt werden. Doch wie? Die Entwicklung der Technologie bringt nicht nur positiven Fortschritt mit sich, sondern birgt gerade für Heranwachsende auch Risiken. Hier müssen Kinderrechte mit dem Kinder- und Jugendschutz, dem Jugendmedienschutz, der Digitalisierung und der Bildung Hand in Hand gehen. Wie die Kinderrechte in der digitalen Welt auszulegen seien, dazu legte der UN-Kinderrechtsausschuss neue Allgemeine Bemerkungen, sogenannte General Comment, vor.
Um sich an der Ausgestaltung der mittlerweile 25. Allgemeinen Bemerkungen zu beteiligen, hat die Koordinierungsstelle Kinderrechte des Deutschen Kinderhilfswerks aus vielen relevanten Verbänden, Organisationen und Institutionen einen Expert*innenkreis für Kinderrechte in der digitalen Welt geschaffen und alle Beteiligten eingeladen, eine gemeinsame Stellungnahme zu dem Entwurf der Allgemeinen Bemerkungen zu verfassen. Am 13. November wurde sie dem UN-Ausschuss für die Rechte des Kindes übermittelt. Nachdem der Ausschuss alle eingereichten Dokumente gelesen und bewertet hat, wird im nächsten Jahr die Verabschiedung und Veröffentlichung des General Comment zu den Kinderrechten in der digitalen Welt erwartet.
Im Hinblick auf die Novellierung des Jugendschutzgesetzes begrüßt Kai Hanke, stellvertretender Bundesgeschäftsführer des Deutschen Kinderhilfswerkes, „dass mit der geplanten Aktualisierung des Kinder- und Jugendmedienschutzes in höchstem Maße kinderrechtsrelevante Herausforderungen angegangen werden. Die Novellierung des Jugendschutzgesetzes bietet die Chance, die im General Comment angeregten, internationalen Maßstäbe für eine kinderrechtlich ausgewogene Gestaltung des Jugendmedienschutzes bereits jetzt in nationaler Gesetzgebung zu berücksichtigen. Damit kann der Grundstein für einen nachhaltigen, kinderrechtlich ausgewogenen Kinder- und Jugendmedienschutz im digitalen Zeitalter gelegt werden.“
„Der vom UN-Kinderrechteausschuss im Entwurf vorgelegte General Comment ist eine richtungsweisende Interpretationshilfe, um die vollständige Einhaltung der Verpflichtungen aus der Kinderrechtskonvention und ihren Fakultativprotokollen im Hinblick auf die Chancen, Risiken und Herausforderungen für die Rechte des Kindes im digitalen Umfeld zu gewährleisten. Der UN-Ausschuss für die Rechte des Kindes beobachtet die Umsetzung der UN-Kinderrechtskonvention sowie ihrer Zusatzprotokolle durch die Nationalstaaten. Um einzelne Artikel und Bestimmungen der Konvention näher zu erläutern hat der UN-Ausschuss die Möglichkeit, General Comments zu veröffentlichen. Diese sind nicht Teil der völkerrechtlichen Verträge und daher nicht rechtlich bindend. Gleichwohl helfen sie den Staaten beim Verständnis sowie bei der Verwirklichung der Kinderrechte, da sie wichtige Hinweise und Auslegungen bieten.“ (Auszug Pressemitteilung Deutsches Kinderhilfswerk)
Die FSF hat sich dem Expert*innenkreis für Kinderrechte in der digitalen Welt des Deutschen Kinderhilfswerkes angeschlossen.
Quellen und Links
- dkhw.de: General Comment. Stellungnahme zu dem Entwurf für Allgemeine Bemerkungen
(Stellungnahme als PDF) Comment on the General Comment on children’s rights in relation to the digital environment - dkhw.de: General Comment des UN-Ausschusses. Kinderrechte in der digitalen Welt