Medienpolitik kompakt: Juni 2017

Medienpolitik Europa

►Umsetzung der europäischen Datenschutz-Grundverordnung (EU-DSGVO) in die Rundfunkstaatsverträge. Im Auftrag der Rundfunkkommission der Länder hat Bayern eine entsprechende Konsultation gestartet. Der zur Diskussion gestellte Regelungsvorschlag der Kommission beinhaltet u.a. Aspekte zur Überarbeitung des Medienprivilegs, der Datensicherheit und des Datengeheimnisses. Des Weiteren sind dem Entwurf Änderungsvorschläge zur datenschutzrechtlichen Aufsicht über die Rundfunkanstalten zu entnehmen.
Teilnahmeschluss ist der 07.07.2017.

Bayerische Staatsregierung: Link zur Konsultation (Quelle inaktiv)

►Regulierung von Facebook und Co. – Vorschläge jeglicher politischer Couleur. So fordert der grüne EU-Parlamentarier Jan Philipp Albrecht eine Art Nachrichtenquote: „Nachrichteninhalte sollten unabhängig und neutral über soziale Netzwerke verbreitet werden, ohne dass sie Teil eines Werbe-Algorithmus werden.“ Aus den Reihen von CDU und SPD werden Stimmen für eine Lösung auf freiwilliger Basis laut – angedacht wird das Modell der regulierten Selbstregulierung. Die neutrale Aufsichtsfunktion könne den Landesmedienanstalten zugewiesen werden. Und Frau Anja Zimmer von der Medienanstalt Berlin-Brandenburg sieht die Medienanstalten als entsprechend kompetent an: „Mit Fragen wie beispielsweise Algorithmen funktionieren, beschäftigen sich die Landesmedienanstalten auch in der klassischen Regulierung schon lange.“

deutschlandfunk.de: Regulierung von Facebook, Google und Co. Zur Nachricht verpflichtet, Christoph Sterz, 23.06.2017

 

Medienpolitik Bund

► Neues vom NetzDG – Was bleibt? Der Rechtsausschuss des Bundestages bat am 19.06.2017 zehn Experten zur Anhörung. Richter, Staatsanwälte, Medienrechtsprofessoren und Vertreter von Jugendschutzinstitutionen gaben vor dem Ausschuss ihr Statement ab. Fast alle der Geladenen kritisierten den Entwurf, hielten ihn teilweise sogar für verfassungswidrig. Der einzig unstrittige Punkt zwischen den Experten: die im Entwurf vorgesehene Pflicht zu inländischen Zustellungsbevollmächtigten – die Kontaktstelle für eine Strafverfolgung. Möglich sei, dass sich die umstrittenen Positionen der großen Koalition nur noch auf diesen einen Aspekt verständigen würden.

netzpolitik.org: Anhörung zum NetzDG: Mehrheit der Experten hält Gesetzentwurf für verfassungswidrig, Markus Reuter, 19.06.2017

► “Schul-Cloud“ – Bundesbildungsministerin Johanna Wanka startet Pilotprojekt. Die sogenannte „Schul-Cloud“ bietet Schülerinnen und Schülern sowie Lehrkräften orts- und zeitunabhängigen Zugriff auf digitale Lern- und Lehrinhalte. Initiiert wurde das Projekt von dem Hanno-Plattner-Institut für Softwaretechnik in Zusammenarbeit mit dem MINT-EC-Verein, einem Zusammenschluss von ca. 250 naturwissenschaftlich ausgerichteten Gymnasien. Vorteile der Cloud: Die Software werde als Web-Dienst bereitgestellt, sodass ein Installieren von Programmen entfiele. Die Schulen würden keinen eigenen Server und keine Speichermöglichkeiten mehr benötigen. Zudem werde die Administration an Experten ausgelagert und hohe datenschutzrechtliche Standards beachtet. 26 Schulen testen die Cloud, im Anschluss an die Pilotphase, ab 2018, sollen dann die restlichen MINT-Schulen folgen.

Bundesministerium für Bildung und Forschung:  Bundesbildungsministerin Johanna Wanka startet Schul-Cloud, 12.06.2017 (Quelle inaktiv)

► “Deutschland braucht einen Digitalminister“, fordert Helmut Martin-Jung, Redakteur der Süddeutschen Zeitung. Einen, der das Kompetenzgerangel in den Ministerien beende, das dem technischen Fortschritt im Wege stehe. Bislang seien nämlich die Absichtserklärungen der 2014 seitens der Regierung vorgelegten Digitalen Agenda nur mäßig von Erfolg gekrönt. Bei Themen des Breitbandausbaus oder der „digitalen öffentlichen Verwaltung“ sei Deutschland höchstens Mittelmaß. Sinnvoll sei, diese Stelle im Kanzleramt anzusiedeln, dort wo die Fäden aus den verschiedenen Ministerien zusammenliefen.

sueddeutsche.de: Digitalgipfel der Bundesregierung, Deutschland braucht einen Digitalminister, Helmut Martin-Jung, 12.06.2017

 

 

Medienpolitik Länder

► Erweiterung des öffentlich-rechtlichen Telemedienauftrags. Klaus-Peer Murawski, Staatsminister und Chef der Staatskanzlei in Baden-Württemberg, erörtert, dass es bei der Auftragserweiterung darum gehe, die über den Rundfunkbeitrag bezahlten Angebote in einer zunehmend digitalisierten Welt angemessen im Internet zur Verfügung zu stellen; so könne der Abruf vor und nach deren Ausstrahlung erfolgen. Des Weiteren sollen auch eigenständige audiovisuelle Inhalte ermöglicht werden – beispielsweise zeit- und kulturgeschichtliche Archive mit informierenden, bildenden und kulturellen Telemedien. Presseähnliche Telemedienangebote der Öffentlich-Rechtlichen blieben auch weiterhin verboten.

medienpoltik.net: „Das Ziel einer Beitragsstabilität ab 2021 ist ambitioniert“, Interview mit Klaus-Peter Murawski, Staatsminister und Chef der Staatskanzlei in Baden-Württemberg, 21.06.17

► Neue Studie zu der Wahrnehmung von Fake News: Im Auftrag der Landesanstalt für Medien NRW (LfM) hat das Meinungsforschungsinstitut FORSA im Mai 2017 mehr als 1000 Onlinenutzer ab 14 Jahren befragt. Die wichtigsten Ergebnisse: „mehr als die Hälfte der deutschen Onlinenutzer (59 %) ist mit Fake News schon mal in Berührung gekommen. Jüngere Nutzer erkennen dabei Falschmeldungen eher als ältere. In der Gruppe der 14- bis 24-Jährigen haben bereits 77 Prozent Fake News im Internet gesehen. Kennzeichnungsmöglichkeiten und neue Löschgesetze werden von vielen Befragten befürwortet.“

Landesanstalt für Medien NRW (LfM) | Pressemitteilung vom 19.06.2017: Neue LfM-Studie zu Fake News. (Quelle inaktiv)

► Das Medienkonzentrationsrecht sei nicht mehr zeitgemäß, konstatiert der Vorsitzende der Kommission zur Ermittlung der Konzentration im Medienbereich (KEK) Prof. Dr. Georgios Gounalakis. Der Einfluss der etablierten Fernsehkonzerne auf die Meinungsbildung habe sich nicht reduziert, sondern nur durch Aktivitäten im Onlinebereich verlagert. Der KEK sei es jedoch nach gegenwärtiger Rechtslage nicht möglich, crossmediale Konzentrationsprozesse zu überprüfen. Gounalakis plädiert daher dafür, dass künftig nicht mehr der Verbreitungsweg, sondern der Inhalt des Angebots im Zentrum der konzentrationsrechtlichen Betrachtung stehen sollte.

medienpoltik.net: Das Medienkonzentrationsrecht ist nicht mehr zeitgemäß“, Interview mit Prof. Dr. Georgios Gounalakis, Vorsitzender der Kommission zur Ermittlung der Konzentration im Medienbereich (KEK), 06.06.2017

 

Personalien

► Amtsübergabe im Bundesfamilienministerium: Frau Dr. Katarina Barley folgt auf Frau Manuela Schwesig, die das Bundesfamilienministerium seit Dezember 2013 führte und als neue Ministerpräsidentin von Mecklenburg-Vorpommern nominiert ist. Die neue Bundesfamilienministerin war zuletzt Generalsekretärin der SPD.

Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend: Aktuelle Meldung: Amtsübergabe, Dr. Katarina Barley ist neue Bundesministerin für Familie, Senioren, Frauen und Jugend, 02.06.2017

 

***

Alle Links wurden zuletzt geprüft am 22. Februar 2021;
nicht mehr funktionierende Links wurden mit dem Verweis (Quelle inaktiv) entfernt.

Weitere Artikel aus der Rubrik: Medienpolitik kompakt

Über Anke Soergel

Studierte Rechtswissenschaften an der Universität zu Köln. Im Rahmen ihres Referendariats arbeitete sie u.a. bei der Verwertungsgesellschaft VG Bild-Kunst sowie bei der Produktionsfirma Zieglerfilm Köln GmbH. Als Volljuristin nahm sie 2008 ihre Tätigkeit als Referentin für Jugendschutzrecht bei der FSF auf. Sie betreut u.a. den Rechtsreport in der tv diskurs.