Ein differenzierter Blick

In der Nacht vom 6. auf den 7. April 2014 zeigt N24 um 00.10 Uhr die Reportage Lebenslang – Mörder hinter Gittern. Hinter dem etwas reißerischen Titel verbirgt sich die differenzierte Betrachtung einer Thematik, mit der die wenigsten von uns im Alltag konfrontiert werden dürften: die lebenslange Haftstrafe. Wie gehen die Verurteilten mit ihrer Tat und der Strafe um? Wie leben Menschen mit der Perspektive, möglicherweise nie wieder in ihr „normales“ Umfeld zurückzukommen? Unter welchen Umständen kann die Haftzeit auf Bewährung ausgesetzt werden?

Schauplatz ist das Gefängnis Gartree Prison in Großbritannien. Von den 700 Insassen verbüßen hier etwa 85 Prozent eine lebenslange Haftstrafe wegen Mord oder Totschlag.

Doch lebenslang bedeutet nicht zwangsläufig, dass die Häftlinge für immer im Gefängnis verbringen müssen. Nach Vollendung einer zuvor festgelegten Mindeststrafzeit von meistens 15 Jahren können die Verurteilten Bewährung beantragen. Hierfür müssen sie die Psychologen, unter deren Beobachtung die Inhaftierten stehen, davon überzeugen, dass sie keine Gefahr mehr für die Öffentlichkeit darstellen, und einem Bewährungsausschuss darlegen, inwieweit sie sich geändert haben.

Im Laufe der Reportage werden acht verschiedene Häftlinge vorgestellt, die in persönlichen Gesprächen schildern, wie ihr Leben vor der Tat aussah und warum und wie sie einen Menschen umgebracht haben.

Oft wird hierbei der Tathergang sehr detailliert beschrieben. Die Häftlinge erzählen von ihrem Leben hinter Gittern und wie sie inzwischen zu ihrer Tat stehen. Dabei reichen die Einstellungen von tiefer Reue und Fassungslosigkeit über das eigene Handeln bis hin zum lapidaren Bekenntnis, dass man sich ganz normal gefühlt habe und die Tat nicht bereue.
Die Schilderungen werden recht sachlich vorgetragen und von Fachleuten kommentiert, die die Insassen im Gefängnisalltag begleiten.
Forensische Psychologinnen sowie ein Vertreter des Bewährungsausschusses berichten von ihrem Umgang mit den verschiedenen Tätern. Dabei kommt auch ihre Beurteilungsgrundlage zur Befürwortung einer Bewährung zur Sprache.

Die FSF prüfte die Reportage und gab sie für das Hauptabendprogramm ab 12 Jahren frei. Eine weitergehende Freigabe wurde aufgrund der zum Teil drastischen Schilderung der Tötungen, die unter 12-Jährige erschrecken und ängstigen kann, ausgeschlossen. Zur ausführlichen ProgrammInfo auf der FSF-Website geht es hier.

Bitte beachten Sie: Bei den Altersfreigaben handelt es sich nicht um pädagogische Empfehlungen, sondern um die Angabe der Altersstufe, für die ein Programm nach Einschätzung der Prüferinnen und Prüfer keine entwicklungsbeeinträchtigenden Wirkungsrisiken mehr bedeutet.

Mehr Informationen zur Programmprüfung erhalten Sie auf unserer Website. Dort veröffentlichen wir jede Woche neue ProgrammInfos zum aktuellen Fernsehprogramm. Auch diese Auswahl stellt keine Empfehlung dar, sondern zeigt einen Querschnitt der Programme, die den Prüfausschüssen der FSF von den Mitgliedssendern vorgelegt werden.

Über Mareike Müller

Mareike Müller studierte Kulturanthropologie und Rechtswissenschaften (BA) sowie European Studies (MA) an der Georg-August Universität Göttingen und Europa Universität Viadrina. Nach verschiedenen Erfahrungen in der politischen und kulturellen Vermittlungsarbeit im In- und Ausland war sie von 2012 bis 2014 als studentische Mitarbeiterin bei der FSF redaktionell und im Projektmanagement tätig. Seit 2015 schreibt sie als freie Autorin für der FSF-Blog.