FSF: 20 Jahre effektiver Jugendschutz

Die Freiwillige Selbstkontrolle Fernsehen (FSF) feiert ihren 20. Geburtstag. Darauf können alle Beteiligten – Geschäftsführer, das gesamte FSF-Team, das Kuratorium, die Prüfer, aber auch die Mitgliedsunternehmen – stolz sein. Die beiden Jahrzehnte waren und sind durch eine atemberaubende Entwicklung von Technik und Angeboten im Bereich der elektronischen Medien bestimmt. Dies war und ist eine große Herausforderung. Zusätzlich musste sich die FSF besonders in ihren Anfangsjahren immer wieder auch mit fehlender Unterstützung von Aufsicht und Länderbehörden auseinandersetzen. Selbstkontrolle und Aufsicht wurden nicht als sinnvolles Miteinander verstanden, sondern vor allem als Konkurrenz. Dieses Jubiläum möchte ich zum Anlass nehmen, daran zu erinnern, was wir gemeinsam in den zwei Jahrzehnten erreicht haben. Auch daraus werden wir Kraft und Zuversicht schöpfen können, um gegenwärtige und zukünftige Herausforderungen zu meistern. Weiterlesen ...

Warum arbeitest Du für den Jugendschutz?

In diesem Jahr feiert die Freiwillige Selbstkontrolle Fernsehen e.V. ihr 20-jähriges Bestehen. Dies nahmen wir zum Anlass, Prüfer, die die FSF schon viele Jahre begleiten, um einen Jubiläumsbeitrag zu bitten. Klaus-Dieter Felsmann und Susanne Bergmann kamen der Bitte für den Blog nach. Weitere Stimmen zu 20 Jahre FSF folgen in der kommenden tv diskurs! Selbst der schüchternste Prüfer des Medien-Jugendschutzes muss sich auf Partys, Tagungen oder Zugfahrten nicht vor dem Gefühl der Einsamkeit fürchten. Auch dann, wenn er niemanden der Anwesenden kennt, braucht er nur anzudeuten, dass er gerade über die Freigabe eines Films, eines Spiels oder einer Fernsehsendung befunden hat, schon ist ihm alle Aufmerksamkeit sicher. Allerdings, das muss in Kauf genommen werden, selten wird er nach seinen Kriterien oder Beweggründen für die jeweilige Entscheidung gefragt. Weiterlesen ...

„Einen Beliebtheitspreis gewinne ich dabei nicht unbedingt, aber mein Job ist kreativer als vermutet“

Auf den ersten Blick sehen meine Aufgaben als Jugendschutzbeauftragter von BEATE-UHSE.TV im Vergleich zu denen meiner Kollegen bei anderen Sendern relativ übersichtlich aus. Mit vielen Problemen muss ich mich gar nicht erst herumschlagen: Tages-, Vorabend- oder Hauptabendprogramm, kinderaffines Umfeld, Trailer mit Bewegtbildern in einer anderen Sendezeitschiene etc. Da wir ausschließlich im Nachtprogramm senden, geht es „nur“ um die Frage: Pornografie oder nicht? Erstens ist Pornografie im Fernsehen verboten, zweitens ist bekanntlich auch nicht ohne Weiteres zu beantworten, was Pornografie nun genau ist und was nicht. Wie wir alle wissen, muss der Einzelfall und die Gesamtwirkung geprüft werden. Die endgültige Entscheidung nimmt mir in vielen Fällen die FSF ab. Doch geht jeder FSF-Vorlage ein langer redaktioneller Bearbeitungsaufwand voraus. Weiterlesen ...

„Das erste Mal“

Am 6. April 1994 tagte der erste Prüfausschuss der Freiwilligen Selbstkontrolle Fernsehen e.V. Heute vor 20 Jahren kam in der damaligen Geschäftsstelle der FSF am Berliner Tiergarten der erste Prüfausschuss zusammen. Es gab vorläufige Prüfgrundsätze, provisorische Büromöbel und ein Mobiltelefon in Backsteingröße. Es gab Kartons mit Videokassetten und ganzen Serienstaffeln, die auf die Begutachtung warteten: Miami Vice, Swamp Thing – das Ding aus dem Sumpf, Das Gesetz der Straße oder Walker Texas Ranger. An diesem ersten Prüftag waren es, ganz paritätisch, zwei Herren und eine Dame, die bei der FSK für die Filmwirtschaft, für die öffentliche Hand und als Jugendschutzsachverständige zum Einsatz kamen. Das Programm bestand aus drei Folgen ... Weiterlesen ...

30 Jahre Privatfernsehen, 20 Jahre FSF

Als erster Privatsender startete SAT.1 am 1. Januar 1984 im Rahmen des Ludwigshafener Kabelpilotprojekts sein Programm, damals noch unter dem Namen „Programmgesellschaft für Kabel- und Satellitenrundfunk“ (PKS). Einen Tag später ging RTL plus auf Sendung. 1987 trat der erste Rundfunkstaatsvertrag in Kraft, der die ersten Jugendschutzbestimmungen enthielt. Sie wurden auf Drängen der Obersten Landesjugendbehörden in das Gesetz aufgenommen und bestanden vor allem darin, Filme mit einer FSK-Freigabe „ab 16 Jahren“ bzw. „keine Jugendfreigabe“ an TV-Sendezeitbeschränkungen zwischen 22.00 Uhr und 6.00 Uhr bzw. zwischen 23.00 Uhr und 6.00 Uhr zu knüpfen. Programme ohne FSK-Freigabe mussten vom Veranstalter selbst analog zu den Kriterien der Freiwilligen Selbstkontrolle der Filmwirtschaft (FSK) eingeschätzt werden. Weiterlesen ...