Selbstkontrollen im Umbruch
Am 18. Juli 1949 nahm die Freiwillige Selbstkontrolle der Filmwirtschaft (FSK) ihre Arbeit auf. Sie sollte als privatwirtschaftliche Alternative zur Militärzensur fungieren, die nach dem verlorenen Krieg in den Besatzungszonen galt. Filmvorführungen boten im zerstörten Deutschland oft die einzige Ablenkung, die in Zeiten der Trümmerbeseitigung möglich war. Mit der Militärzensur wollten die Alliierten verhindern, dass bei den Filmvorführungen Propagandafilme der Nazis zum Einsatz kamen, die die Entnazifizierung hätten gefährden können. Dem amerikanischen Filmoffizier Erich Pommer, der bei der UFA in den 1930er-Jahren am eigenen Leib erfahren hatte, welche Folgen der Eingriff des Staates in die Medienfreiheit haben kann, ist es zu verdanken, dass die Idee der Selbstkontrolle auch in Deutschland eine Chance bekam. Als sich mit Gründung der Bundesrepublik am 23. Mai 1949 die eigentliche Aufgabe der FSK erledigt hatte, schaltete man auf Jugendschutz um. Statt die Filme auf nationalsozialistische Propaganda zu prüfen, stellte man von da an die jugendbeeinträchtigenden filmischen Inhalte in den Fokus und belegte diese mit Altersbeschränkungen. Die Filmverleiher sagten zu, Filme nur nach Prüfung durch die FSK in die Kinos zu bringen, und die Kinobetreiber versprachen, die FSK-Altersfreigaben beim Einlass in die Kinos zu beachten.
Doch der CSU-Abgeordnete Franz Josef Strauß, damals Vorsitzender des Ausschusses für Jugendfürsorge, forderte im Deutschen Bundestag bald ein Jugendschutzgesetz, in dem der Staat auch für die Filmprüfungen zuständig sein sollte. Schon 1952 trat das Gesetz zum Schutze der Jugend in der Öffentlichkeit (JÖSchG) in Kraft, aber die nach dem Gesetz für den Jugendschutz zuständigen Obersten Landesbehörden waren faktisch gar nicht in der Lage, entsprechende Prüfinstanzen zu realisieren. Außerdem zweifelten viele, dass diese Form von Vorkontrolle durch Behörden mit dem Zensurverbot des Art. 5 Abs. 1 Grundgesetz (GG) vereinbar wäre. So überließen die Behörden der FSK bis zur Gründung einer eigenen Institution die Prüfaufgabe, allerdings setzten sie ein starkes inhaltliches Mitspracherecht durch. Dieses Provisorium hat sich inzwischen etabliert und kann am 18. Juli 2019 seinen 70. Geburtstag feiern.
Die FSK hat viele Skandale überlebt. Die Freigabe des Films Die Sünderin ab 18 Jahren führte 1951 vorübergehend zum Bruch mit der katholischen Kirche, Das Schweigen von Ingmar Bergman löste 1963 in konservativen Kreisen laute Proteste aus. Als der damalige Bundesinnenminister Hermann Höcherl staatliche Zensurmaßnahmen ablehnte, wurde 1964 die „Aktion Saubere Leinwand“ durch den CDU-Abgeordneten Adolf Süsterhenn mit initiiert.
Die FSK hat all diese Angriffe und Veränderungen gut überstanden und damit einen Beweis dafür geliefert, dass die Selbstkontrolle ein funktionierendes Regulierungselement und eine brauchbare Alternative zu gesetzlichen
Maßnahmen darstellt. Sie war die Voraussetzung, um auch für das Fernsehen, das Internet und die Computerspiele Selbstkontrollen zu etablieren, die inzwischen politisch weitgehend unumstritten arbeiten. Die Probleme, die wir heute im medialen Raum diskutieren, sind aber vielfältiger geworden. Zugangsbeschränkungen lassen sich durch das Internet nicht mehr so durchsetzen, wie das 1949 im Kino noch möglich war. Man kann gespannt sein, welche Antworten die Selbstkontrollen hierzu in den nächsten Jahren entwickeln werden.
Auf tvdiskurs.de finden Sie einen weiteren Artikel anlässlich des Jubiläums der FSK.