Über Kill Bill: Vol. 1 (2003) wurde in den letzten Jahren immer wieder viel geschrieben, sich dabei wirklich ein einigermaßen sachliches Urteil bilden zu können, scheint gerade bei diesem Film aber schwer, da er wie kaum ein anderer v.a. auch Jugendschützer immer wieder polarisiert hat. Hört man die Fans (die es selbstverständlich auch unter den FSF-Prüferinnen und FSF-Prüfern gibt!), dann drängt sich der Eindruck auf, es hier mit einem epochalen postmodernen Filmkunstwerk zu tun zu haben, welches Gewalt und Gewaltlösungen überaus wirkungsvoll und beeindruckend zu dekonstruieren vermag. Hört man indes auf die sehr kritischen Stimmen, dann hat man mitunter auch heute noch das Gefühl, dass der Film ein einziger „Gewaltporno“ ist, der jede sinnvolle moralische Orientierung zu negieren scheint und gewaltbefürwortend oder sogar gewaltverherrlichend wirkt.
Die Krux mit mehrdeutigen Lesarten – sind Schnitte überhaupt sinnvoll, wenn alles ambivalent erscheint?
Im Juli 2006 lag der Film dann schließlich einem Ausschuss der FSF zur Prüfung vor. Da die Kinofassung des Films von der FSK „keine Jugendfreigabe“ erhalten hatte, dieser im Fernsehen aber im Spätabendprogramm laufen sollte, wurde eine bereits vom ausstrahlenden Sender um 2 Minuten und 51 Sekunden gekürzte Fassung geprüft. Zentrale Fragestellung des damaligen Ausschusses war dabei, ob die Form der Gewaltdarstellung im Film Kill Bill: Vol. 1 gewaltverherrlichend ist oder ob die stark stilisierten ironischen Brechungen – ganz im postmodernen Sinne – vielmehr auf eine Dekonstruktion von Gewalt hindeuten.
Da dem FSF-Prüfausschuss eine bereits geschnittene Fassung vorlag, stellte sich natürlich auch die Frage, inwieweit die Schnitte nicht nur aus der Perspektive des Jugendschutzes ggf. für Entlastung der angenommenen Wirkungsrisiken sorgen, sondern vielleicht auch Dramaturgie und Filmerleben so ‚beschneiden’, dass unter Umständen das Gegenteil erreicht wird. Insofern stellte der Ausschuss auch nach wie vor bei der Schnittfassung eine gewisse Ambivalenz hinsichtlich der Lesarten des Films fest, welche sowohl eine Interpretation im Sinne einer Verharmlosung als auch einer Dekonstruktion von Gewalt zulässt. Denn genau diese Ambivalenz lässt sich anscheinend durch Schnitte nicht wirklich bei Filmen dieser Art lösen!
Die „Lesart“ der Ausschussmehrheit: Genrekompetenz entschärft Wirkungsrisiken!
Die Mehrheit des Ausschusses sah aber doch ein eher geringes Risiko der Entwicklungsbeeinträchtigung von ab 16-Jährigen. Denn unter Berücksichtigung v.a. der in diesem Alter dann auch hinreichend ausgeprägten Genreerfahrung mit der postmodernen Art und Weise der Dekonstruktion und Ironisierung, konnte eine nachhaltige Verharmlosung oder Verherrlichung von Gewalt dennoch ausgeschlossen werden. So werden Ironie und Humor des Films von Jugendlichen ab 16 Jahren bereits eindeutig als inszenierte Brüche der dargestellten sozialen Interaktionen verstanden. Dabei wird durch die Verwendung der sogenannten „Easy-Listening-Music“ in Verbindung mit der grotesk-ästhetisierten und unnatürlich überhöhten Darstellung der asiatischen Kampfkunst die gezeigte Gewalt wirkungsvoll karikiert. Insofern erschien der Ausschussmehrheit eine Propagierung von Gewalt als „adäquate Konfliktlösungsstrategie“ dann doch reichlich unrealistisch.
Die Lesart der Ausschussminderheit: Rache und Ironie passen nicht zusammen
Die Ausschussminderheit sah jedoch v.a. das sich durch den gesamten Film ziehende Rachemotiv der Protagonistin als äußerst problematisch an. Die Heldin und somit auch Identifikationsfigur des Films und ihre oft zügellos und auch lustvoll zur Schau gestellten Gewaltausbrüche, werden dabei eben nicht ironisch eingefangen, sie bilden vielmehr die moralische Grundlage des Films. Das heißt aber nicht mehr und nicht weniger, als dass diese Gewalt dann quasi doch das „Gute“ zu repräsentieren scheint! Ebenso kritisch wurden in diesem Zusammenhang die opulenten Kampfsequenzen zwischen der Heldin und ihrer Gegenspielerin Ishii bewertet, und dabei der „Spaß“, den sie beim Töten zeigt, als äußerst desorientierend eingestuft.
Postmoderne Helden und der „Wert“ der Ironie
Unter Umständen hätte aber heute – nicht zuletzt unter Berücksichtigung der heutigen Genrekompetenz von ab 16-Jährigen – auch die ungeschnittene Fassung des Films eine Freigabe für das Spätabendprogramm erhalten können.
Grundsätzlich stellt sich hier aber die Frage, inwieweit man Jugendlichen eben auch zutraut, z.B. zugleich fragwürdige und desorientierende Motive von Filmhelden innerhalb einer ambivalenten, vieldeutigen und ironisierten Darstellungsweise und Werte-Codierung dennoch richtig einordnen und bewerten zu können.
Insofern sollte man durchaus etwas Vertrauen in die Humor- und somit auch Ironiefähigkeit junger Menschen haben, welche mit 16 Jahren sehr wohl fähig sind, sich einerseits gut und spannend unterhalten zu lassen und andererseits gleichbedeutend ihre eigenen Werte zum Maßstab bei der Auseinandersetzung mit Medieninhalten zu machen.
Die FSF gab den senderseitig bearbeiteten Actionfilm für Zuschauer ab 16 Jahren/Ausstrahlung im Spätabendprogramm (22.00 – 23.00 Uhr) frei.
Bitte beachten Sie: Bei den Altersfreigaben handelt es sich nicht um pädagogische Empfehlungen, sondern um die Angabe der Altersstufe, für die ein Programm nach Einschätzung der Prüferinnen und Prüfer keine entwicklungsbeeinträchtigenden Wirkungsrisiken mehr bedeutet.