Medienpolitik kompakt: September 2019

Medienpolitik Europa

Recht auf Vergessen“
Europäischer Gerichtshof urteilt, dass Google nicht weltweit/in
allen Versionen seiner Suchmaschine eine entsprechende Löschung vornehmen muss, sondern nur in denjenigen mit der Domain eines EU-Mitgliedslands. Das „Recht auf Vergessen“ steht seit Mai 2014 EU-Bürgerinnen und -Bürgern zu; per Formular kann ein Antrag auf Löschung „bestimmter Suchergebnisse in Zusammenhang mit dem eigenen Namen“ gestellt werden.

t3n.de | Johanna Kleibl: Europäischer Gerichtshof: „Recht auf Vergessen“ gilt nicht weltweit, 27.09.2019 (Quelle inaktiv)

► Einigung auf Vergleich im Steuerstreit zwischen Google und Frankreich
Mit Zahlung von einer knappen Milliarde Euro wendet die Suchmaschine weitere Schritte wegen des Vorwurfs der Steuerhinterziehung ab.

zeit.de: Steuerstreit: Google zahlt fast eine Milliarde Euro an Frankreich, 12.09.2019

 

Medienpolitik Bund

► Cybergrooming
Dem Bundesrat geht der Gesetzentwurf der Bundesregierung nicht weit genug. Er appelliert: Im Sinne einer effektiveren Strafverfolgung soll es verdeckten Ermittlern möglich sein, trotz des bestehenden strafrechtlichen Verbots Bilder von sexuellem Missbrauch von Kindern hochzuladen. Bei den Bildern muss es sich jedoch um rein fiktionale Darstellungen handeln.

heise.de | Stefan Krempl: Cybergrooming: Ermittler sollen sexuelle Missbrauchsbilder hochladen dürfen, 21.09.2019

► Eco-Beschwerdestelle: Jahresbericht 2018
Eco-Beschwerdestelle, Institution des Verbands der Internetwirtschaft, veröffentlicht Jahresbericht 2018. Darin u.a. zu lesen, dass 5951 Hinweise zum Löschen von kinderpornografischen Inhalten an das BKA weitergegeben wurden. Im Schnitt werden einschlägige Inhalte auf deutschen Hosting-Plattformen zwei Tage nach Meldung gelöscht.

heise.de | Michael Link: Internet-Beschwerdestelle: Die meisten Meldungen sind „nicht berechtigt“, 14.09.2019

► Urteil zu Datenschutz bei Facebook
Auch Betreiber von gewerblichen Fanseiten können von nun an bei Datenschutzverstößen belangt werden. Dies entschied das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig und beendet damit ein seit acht Jahren andauerndes Verfahren.

zdf.de: Urteil zu Datenschutz – Facebook-Fanpage-Betreiber für Verstöße verantwortlich, 11.09.2019

CSYou – als Antwort auf Rezo?!
Die CSU hat, vermutlich als Reaktion auf das bekannte „Rezo-Video“, ein YouTube-Format gestartet, um eine junge Wählerschaft anzusprechen. Darin lässt sich Moderator Petschner, Social-Media-Chef der CSU-Landesgruppe/Berlin, in fünf Minuten zu „dem Aufreger, dem Klartext und dem Thema der Woche“ ein. Dass dies nicht wirklich glückt und sogar teils Halbwahrheiten behauptet werden, zeigt folgender Beitrag.

zeit.de | Kai Biermann: CSYou: CSU versucht eine Antwort auf Rezo, 01.09.2019

Photo by Bank Phrom on Unsplash
Photo by Bank Phrom on Unsplash

Medienpolitik Länder

Medienanstalt Berlin-Brandenburg (MABB) vs. BILD
VG Berlin entscheidet im Hauptsache
verfahren: Drei Live-Stream-Angebote der Tageszeitung BILD („Die richtigen Fragen“, „Bild Live“ und „Bild-Sport-Talk mit Thorsten Kinhöfer“) sind als zulassungspflichtiger Rundfunk zu qualifizieren. Die Angebote seien für die Allgemeinheit sowie zum zeitgleichen Empfang bestimmt. Auch liege wegen der regelmäßigen Sendezeiten ein Sendeplan vor. (Die Berufung zum OVG Berlin-Brandenburg ließ das VG „wegen grundsätzlicher Bedeutung“ zu.)

berlin.de: Live-Streams der BILD-Zeitung sind zulassungspflichtiger Rundfunk (Nr. 33/2019), 29.09.2019

► Handyverbot an Schulen
Das Gros der Eltern ist für ein Handyverbot an Schulen, dies ergab die Auswertung des Deutschen Schulbarometers im Auftrag der Robert Bosch Stiftung. 76% der Befragten sprechen sich dafür aus, dass das Handy (ihrer Kinder) ausgeschaltet im Schulranzen verbleibt. Ausnahmen werden für eine ausdrückliche Nutzung zu unterrichtlichen Zwecken toleriert. Allein in Bayern ist ein solches Verbot per Schulgesetz festgeschrieben.

spiegel.de: Mehrheit der Eltern will Handyverbot an Schulen, 25.09.2019

► Medienstaatsvertrag
„So gut wie fertig“, bekundet Staatssekretärin Raab beim Treffen der Rundfunkkommission in Hamburg. Einigkeit sei in den wesentlichen Punkten erzielt, lediglich die „Liberalisierung der Werbung“ verbleibe als strittiges Thema. Angedacht ist, über den finalen Vertragstext noch in diesem Jahr zu entscheiden.

heise.de: Staatssekretärin: Medienstaatsvertrag ist kurz vor dem Abschluss, 23.09.2019

Rundfunkrechtliche Plattformen
Die Kommission für Zulassung und Aufsicht (ZAK) ordnet die Streamingdienste Joyn und Prime Video als rundfunkrechtliche Plattformen im Sinne des Rundfunkstaatsvertrags ein. Danach ist eine Plattform „ein technisches System, das unterschiedliche Medienangebote strukturiert zusammenfasst und die Gesamtheit dem Nutzer zur Verfügung stellt.“

die-medienanstalten.de: Streamingdienste Joyn und Prime Video als rundfunkrechtliche Plattformen klassifiziert, 17.09.2019 (Quelle inaktiv)

Personalpolitik Landesmedienanstalten
2020 sollen drei überregionale Vorsitzämter neu besetzt werden. Die der DLM und ZAK soll ab Januar der jetzige Präsident der LfK und gegenwärtiger KJM-Vorsitzender, Dr. Wolfgang Kreißig, für zwei Jahre übernehmen. Marc Eumann, Direktor der LMK, ist für die Nachfolge des KJM-Vorsitzes im Gespräch.

medienkorrespondenz.de | Volker Nünning: LfK-Präsident Kreißig soll ab 2020 DLM und ZAK leiten, 15.09.2019 

► Lagebericht von jugendschutz.net
„Technischer Jugendmedienschutz. Zeitgemäße Entwicklung und zukunftsfähiges Schutzkonzept“. Der Lagebericht von jugendschutz.net stellt zukunftsfähige, teils getestete Systeme und Programme vor, offenbart aber auch Defizite aktueller Jugendschutzlösungen besonders bei den Social-Media-Angeboten.

die-medienanstalten.de: Mit moderner Technik Kinder in Social Media absichern, 05.09.2019

Entzug der Sendelizenz
Deutsche Welle: Auslandsrundfunk droht möglicherweise Entzug der Sendelizenz in Russland. Das russische Außenministerium wirft dem Sender im Zuge der aktuellen Demonstrationen in Moskau Einmischung in die Proteste und damit in nationale Angelegenheiten vor.

tagesspiegel.de | Frank Herold: Russland-Berichterstattung. Der Deutschen Welle droht Entzug der Sendeerlaubnis, 05.09.2019

Jugendschutzsperre
KJM beschließt Lockerung der Jugendschutzsperre bei MagentaTV. Nutzer können zukünftig mithilfe einer Benutzer-PIN gerätespezifisch entscheiden, für welche vorgesperrten Inhalte eine PIN-Abfrage notwendig wird. Voraussetzung für die optionale Einstellung ist die Bestätigung der Volljährigkeit im Rahmen eines Identifizierungsverfahrens während der Anmeldung.

digitalfernsehen.de: MagentaTV darf Restriktionen bei Jugendschutzsperre lockern, 04.09.2019 (Quelle inaktiv)

 

***

Links zuletzt geprüft im Februar 2022;
nicht mehr funktionierende Links wurden mit dem Verweis: Quelle inaktiv entfernt.

Weitere Artikel aus der Rubrik: Medienpolitik kompakt

Über Anke Soergel

Studierte Rechtswissenschaften an der Universität zu Köln. Im Rahmen ihres Referendariats arbeitete sie u.a. bei der Verwertungsgesellschaft VG Bild-Kunst sowie bei der Produktionsfirma Zieglerfilm Köln GmbH. Als Volljuristin nahm sie 2008 ihre Tätigkeit als Referentin für Jugendschutzrecht bei der FSF auf. Sie betreut u.a. den Rechtsreport in der tv diskurs.