#watchdog20. Influence Me If You Can! …

Social Media trifft MStV

Auch dieses Jahr haben die Medienanstalten wieder zur watchdog-Veranstaltung eingeladen. Coronakonform fand die Tagung am 25. November dieses Mal online im Livestream und im TV statt. Das diesjährige Thema zeigte sich aktueller denn je – im Fokus stand der neue Medienstaatsvertrag (MStV), der am 07. November in Kraft getreten ist. Unter dem Titel Influence Me If You Can! – Social Media trifft MStV wurde diskutiert, welche Auswirkungen die novellierte Rechtsgrundlage für die Social-Media-Welt, insbesondere für die Rolle und die Verantwortung von Influencerinnen und Influencern mit sich bringt.

Einen ersten einleitenden Einblick in die wichtigsten Neuerungen des Medienstaatsvertrags gab Dr. Wolfgang Kreißig, Vorsitzender der Direktorenkonferenz der Landesmedienanstalten und Präsident der Landesanstalt für Kommunikation Baden-Württemberg. Benannt wurden hierbei vor allem die Regulierung soz. ialer Netzwerke und Themen wie eine erweiterte Kennzeichnungspflicht, politische Werbung, aber auch die Bekämpfung von Desinformation im Netz.

 

Erweiterte Richtlinien für Influencerinnen und Influencer

Doch welche (neuen) Regularien sieht der neue Medienstaatsvertrag nun konkret für Influencerinnen und Influencer vor? Was ändert sich und worauf muss von nun an stärker geachtet werden? Antworten auf diese Fragen gab Stefanie Lefeldt, stellvertretende Justiziarin der Medienanstalt Berlin-Brandenburg in einer eigenen Keynote. Hierbei wurden zunächst Podcasts in den Fokus gestellt.

Podcasts, so betonte Lefeldt, sind heutzutage ein selbstverständlicher Bestandteil unserer Mediennutzung. Eine Vielzahl großer und bekannter Influencenden hat mittlerweile einen eigenen Podcast, in dem die verschiedensten Themen besprochen werden. Podcasts sind ein recht neues Medium, entsprechend ungewiss war lange Zeit auch ihre Regulierungsfrage. Laut neuem MStV werden Podcasts nun unter den Bereich der „rundfunkähnlichen Telemedien“ gezählt. Entsprechend muss in Podcasts Werbung als solche erkennbar und vom redaktionellen Inhalt unterscheidbar sein. Schleichwerbung und versteckte Themenplatzierung sind unzulässig. Gleiches gilt für Werbung weltanschaulicher, religiöser und zuletzt auch politischer Art.

Doch wie soll Werbung im Podcast gekennzeichnet werden? Eine einheitliche Vorschrift gibt es hierbei (noch) nicht, so Lefeldt. Möglich sind aber beispielsweise eigene Jingles für eine erkennbare Werbeabtrennung.

 

Politische Werbung – Was ist erlaubt und was nicht?

Vor allem der Aspekt der politischen Werbung fand im ersten Kurzinput mehrmals Erwähnung. Hierbei zeigte sich zum einen die starke Relevanz, gleichzeitig aber auch die regulatorische Komplexität des Themas. Die wohl wichtigste Quintessenz für Influencerinnen und Influencer: prinzipiell gilt der Grundsatz, dass bezahlte politische Werbung in rundfunkähnlichen Telemedien verboten ist. Betroffen sind hiervon allerdings nur Video-bzw. Bewegtbildinhalte. In sogenannten „statischen“, rein schriftlichen Beiträgen, wie Blogbeiträgen oder Instagram-Posts im Feed, ist politische Werbung dann erlaubt, wenn sie einerseits gekennzeichnet wird und andererseits erkennbar ist, wer die Werbung bezahlt hat. Stichwort: Transparenz.

 

Journalistische Sorgfaltspflicht gilt nun auch für Instagram und Co.

Scrollt man sich heutzutage durch Instagram, so fällt auf, dass es nicht nur um ästhetische Bilder oder kommerzielle Produktplatzierungen geht – immer häufiger stößt man auf Accounts, die über das aktuelle Zeitgeschehen und politische sowie gesellschaftliche Ereignisse informieren. Eben diese Accounts bzw. die dahinterstehenden Verfasserinnen und Verfasser, die regelmäßig und fortlaufend politische Informationen teilen, sind von nun an offiziell an die journalistische Sorgfaltspflicht gebunden. Doch was bedeutet das im Detail?

Vor allem impliziert die journalistische Sorgfaltspflicht die Sicherstellung einer gewissenhaften und faktenbasierten Recherche sowie die Verwendung seriöser Quellen. Eine gute Orientierung zu den wichtigsten Leitkriterien, so Lefeldt, biete hierbei in erster Linie der deutsche Pressekodex.

 

Fluch und Segen der heutigen Netzkultur

Wie schon im vorausgehenden Jahr kamen auch zum diesjährigen Watchdog Influencerinnen und Influencer zu Wort, die zu den neuen Regularien des MStV Stellung bezogen. In einem Videointerview tauschten sich Dr. Tobias Schmid, Direktor der Landesanstalt für Medien NRW, und der Influencer Robin Blase (RobBubble) zu Themen wie „Überkennzeichnung“, politische Statements und Desinformation aus. Blase, der sich auf Social Media selbst für politische Bildung  einsetzt, betonte, dass das Internet und die sozialen Netzwerke zwar einerseits Raum für Information, Austausch und Partizipation bieten, gleichzeitig aber auch den Nährboden für ein enthemmtes Verhalten und die rasante Verbreitung von Verschwörungstheorien und Fake News bilden. In der Verantwortung, so plädierte Blase, sind hierbei nicht nur die Plattformen, sondern ebenfalls die Nutzenden sowie die Politik.

 

Gesamtgesellschaftliche Lösungsansätze

Doch wie genau sollte so ein gesamtgesellschaftliches Zusammenspiel aussehen – was sind Lösungsansätze? Diese Fragen wurden u.a. in der Abschlussdiskussion zwischen Influencerin Louisa Dellert, Dr. Anja Zimmer, Direktorin der Medienanstalt Berlin-Brandenburg und dem Präsidenten der Bundeszentrale für politische Bildung, Thomas Krüger, besprochen.

Eine wichtige Voraussetzung, so konstatierte Zimmer, seien Transparenz und (Werbe-) Kennzeichnungen in sozialen Netzwerken. Erforderlich ist hierbei in erster Linie ein zeitgemäßer Rechtsrahmen, der die dynamischen Medienentwicklungen berücksichtigt und eine moderne Regulierungsgrundlage bildet. Mit Verabschiedung des MStV wurde hierfür ein erster wichtiger Schritt unternommen.

Dellert, die auf ihrem Instagram Account louisadellert täglich über Themen wie Politik und Nachhaltigkeit spricht, votierte zudem für eine stärkere Zusammenarbeit zwischen journalistisch-agierenden Influencenden und Bildungsinstitutionen. Die junge Frau sieht Content Creators auf Instagram und Co. hierbei als wichtige Schnittstelle, da sie Fragen und Anregungen aus ihren Communitys aufgreifen und an die Politik weitergeben können.

Neben einer Regulierung, dafür sprach sich abschließend bpb-Präsident Krüger aus, seien aber auch politische Bildungsprozesse entscheidend. Nutzerinnen und Nutzer müssen stärker dafür sensibilisiert werden, (politische) Online-Inhalte zu reflektieren und eigene Kontrollmechanismen für ihre Mediennutzung zu entwickeln. Die Förderung eines kritisch-reflexiven Umgangs und damit die Förderung von Medienkompetenz ist hierbei ein immer wichtiger werdendes Bildungsziel. Stichwort: Lebenslanges Lernen.

 

Links und Lesenswertes

Alle Links zuletzt abgerufen am 01. Dezember 2020

 

Über Lena Wandner

Lena Wandner studierte Kommunikationswissenschaft und Romanistik an der Friedrich-Schiller-Universität Jena und Kinder- und Jugendmedien an der Universität Erfurt. Ihr Interesse gilt insbesondere der Medienwirkungsforschung und dem Jugendmedienschutz, weswegen sie sich auch für ein Praktikum bei der FSF entschied, zeitweise als freie Blogautorin arbeitete und in 2020 als Social-Media- und Bogredakteurin für die FSF tätig war.