„We are (online) family“

Minderjährige im Internet sind schon lange keine Seltenheit mehr. Egal, ob mit eigenem Internetauftritt oder zusammen mit ihren Eltern nehmen Kinder und Jugendliche immer mehr Platz online ein. Kinder liken, teilen und erstellen digitale Inhalte und auch viele Plattformen werden vorrangig von den Jüngeren genutzt. Dass das wichtig ist, unterstreicht auch Artikel 17 der UN-Kinderrechtskonvention, welcher Kindern und Jugendlichen ein Recht auf Mediennutzung einräumt. Das Internet als Medium unserer Zeit fällt zwar genau in diese Kategorie, hat jedoch auch bekanntlich einige Fallstricke im Hinblick auf den Schutz persönlicher Daten, Meinungsbildung und (digitale) Gewalt zu bieten.

Seit einigen Jahren beschäftigt sich der Jugendmedienschutz mit dem Phänomen des Kinder-Influencings, bei dem Minderjährige selbst oder gemeinsam mit ihren Eltern zu „Content Creator“ werden, also eigene Inhalte online stellen und damit auch teilweise Geld verdienen. Zu diesem Themenbereich hat sich eine Arbeitsgruppe aus Akteuren der Politik, Selbstkontrolle, Zivilgesellschaft Wissenschaft und Privatwirtschaft gebildet und Handlungsempfehlungen zum Kinder-Influencing erstellt, die vor allem Eltern eine Hilfestellung zum Thema Onlinepräsenz von Minderjährigen bieten sollen.

Mädchengesicht mit Social-Media-Brille und verschiedenfarbig bemalten Fingernägeln mundzuhaltend; Bild von Gerd Altmann @geralt bei pixabay.com
Gerd Altmann @geralt bei pixabay.com

Die Handlungsempfehlungen stützen sich besonders auf das kinderrechtlich verankerte Dreieck von Schutz, Befähigung und Teilhabe. Zwar wird zunächst die elterliche Verantwortung in den Mittelpunkt gerückt und über Altersbeschränkungen auf populären Social-Media-Plattformen und absolut unzulässigen Inhalten aufgeklärt. Auch wird der Schutz der Privatsphäre von Kindern, der Umgang mit persönlichen Daten und die jeweiligen technischen Einstellungen dazu in den Handlungsempfehlungen erläutert. Gleichzeitig werden aber auch die positiven Auswirkungen auf die Medienkompetenz von Kindern durch Content Creation anerkannt. Eltern werden die kreativen und interaktiven Möglichkeiten, die Social-Media-Plattformen bieten, nähergebracht und es wird ihnen empfohlen, darüber mit ihren Kindern konstant im Austausch zu bleiben. Klare Regeln darüber, was öffentlich geteilt werden kann und was nicht, sind neben der Aufklärung über die Schattenseiten des Internets wie Cybermobbing und Cybergrooming ebenfalls unbedingt empfehlenswert. Daneben lassen sich auch hilfreiche Tipps und Tricks zum Thema Werbung und Kennzeichnungspflicht sowie Informationen zu Kooperationen und Agenturen im Bereich professionalisierter Content Creation in den Handlungsempfehlungen finden.

Zugegebenermaßen erscheint die Vorstellung von Minderjährigen als Influencerinnen und Influencer im Netz noch etwas bizarr, jedoch passiert genau das bereits schon jetzt. Kinder und Jugendliche machen eine der größten Nutzungsgruppen von Social-Media-Plattformen aus und erstellen auch selbst Inhalte. Das führt nicht nur zu einer demokratischeren und vielfältigeren Onlinegesellschaft, sondern auch zu einem lebendigen Austausch unter ihnen. Letztendlich haben uns vor allem die letzten zwei Jahre gezeigt, dass Heranwachsende das Netz kreativ und partizipativ nutzen, um auf ihre Belange sowie Ängste und Forderungen aufmerksam zu machen. Einige von ihnen haben sogar so manche Erwachsene zum Umdenken gezwungen. Und das ist ja so ganz prinzipiell erst einmal unterstützenswert.

 

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Über Elizabeth Ávila González

Elizabeth Avila hat Internationales Recht mit Fokus auf Menschenrechte und Medien in Dresden, Paris und Wrocław studiert. Sie unterstützt seit 2020 die FSF in der Geschäftsstelle als Assistenz der Geschäftsführung sowie als jugendschutzrechtliche Referentin. Besonders am Herzen liegt ihr das Thema Datenschutz.