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Wenn problematische Inhalte viral gehen

 

Warnung: Dieser Beitrag behandelt u.a. Themen wie Suizid und Traumata. Personen, die davon getriggert werden könnten, sollten gegebenenfalls nicht weiterlesen. Der Beitrag versucht behutsam, mit schwierigen Themen umzugehen und orientiert sich hierbei an den von jugendschutz.net, der Deutschen Gesellschaft für Suizidprävention und dem Nationalen Suizidpräventionsprogramm ausgearbeiteten Empfehlungen für die Berichterstattung über Suizidforen im Internet. Es werden keine Namen von Beteiligten oder problematische Details genannt.

 

Ich sitze auf meiner Couch und gönne mir zum Feierabend einen Blick in die App TikTok. Seit mittlerweile über eineinhalb Jahren bin ich passive Nutzerin dieses Videoportals, auf das mich meine damals 12-jährige kleine Schwester aufmerksam machte. Die Bandbreite der schrillen Videoclips reicht von klamaukigen Synchronisationen über laszive Tänze bis hin zu kreativen „Do-it-yourself“-Videos. Aber auch politisch trat die App gerade zu Beginn der Black Lives Matter-Bewegung in Erscheinung. Zwischen ungefilterten Videoaufnahmen der Proteste aus erster Hand, „shadowbannig“-Vorwürfen an die Plattforminhabenden und der organisierten Sabotage von Trumps Wahlkampf in Tulsa präsentierte sich TikTok, oder besser gesagt präsentierten sich TikTok-Nutzende von einer politisch aktiven Seite.

Alles in allem habe ich das Gefühl, einen guten Einblick in die Themen zu erhalten, welche die von TikTok fokussierte Altersgruppe der 16- bis 24-Jährigen bzw. der sogenannten Generation Z bewegen. Die App ist eigenen Nutzungsbedingungen zufolge erst für Personen ab 13 Jahren geeignet; im App Store trägt sie die Altersbewertung „USK ab 12 Jahren“. Da es wahrscheinlich ist, auch jüngere Nutzende auf der App vorzufinden (laut jugendschutz.net wird die App schon von ab 8-Jährigen genutzt), konnte ich es mir auf meinen Streifzügen durch die TikTok-Welt das ein oder andere Mal nicht verkneifen, ein Video zu melden, wenn ich es aus Sicht des Jugendschutzes für bedenklich empfand. Es passiert überraschend selten, aber hin und wieder stolpert man doch über Videos aus den Bereichen „mobbing“, „bodyshaming“, „Misshandlung von Tieren“ oder potenziell ängstigende Inhalte. Was am 7. September dieses Jahres zufällig auf meiner For You-Page“ (personalisierte Startseite von Tiktok) landete, war mir jedoch neu.

 

Die Ausläufer eines Schockvideos und dessen Ursprung

Der kurze Selfieclip zeigt einen Jungen, der erschrocken in die Kamera sieht, im Hintergrund läuft Musik, auf dem Video prangt der Satz: „OMG … er bringt sich einfach live um“, die Bildunterschrift lautet: „Uff… ich empfehle keinem sich das anzuschauen.“. Zunächst hielt ich diesen mysteriösen Clip für einen klassischen Fall von geschmacklosem „Clickbaiting“. Der ernsthaft schockierte Blick des Jungen ließ mich jedoch zweifeln, also begab ich mich auf Spurensuche in der Kommentarspalte. Nach einigem Scrollen stieß ich dann tatsächlich auf einen User, der den Link widerwillig mit den Worten: „Das Video omg nie wieder und wenn ihr es sehen wollt was ich nicht empfehle [Link]“ postete. Und tatsächlich, über eine kurze Kette von Links gelangte ich auf eine von TikTok unabhängige Internetseite, welche sich gänzlich auf die Bereitstellung schockierender Aufnahmen spezialisiert hat.

Jenes Video, auf das der Junge von TikTok angespielt hatte, erwies sich dann auch als genau das: ein furchtbar expliziter Mitschnitt eines Suizids. Ursprünglich soll dieses Video im Rahmen eines Livestreams entstanden sein, der über Facebook aufgenommen wurde. Um die Hintergründe der Tat wurde auch außerhalb von TikTok in diversen Artikeln stark spekuliert. Ich werde das Video und dessen Entstehungsmythos jedoch nicht weiter beleuchten.

Für mich war der Anblick dieses Videos – auch wenn ich mich dem bewusst und mit einer Vorahnung davon, was passieren würde – zugewandt hatte, tief schockierend und es brauchte einige Tage, um diesen Inhalt angemessen zu verarbeiten. Was ich gesehen hatte, waren jedoch nur noch die Ausläufer dessen, was sich schon Tage zuvor ereignete. Der Mitschnitt besagten Livestreams soll bereits am 1. September auf TikTok viral gegangen sein. Das heißt, dass der Suizid in kurzen Ausschnitten direkt auf TikTok zu sehen war und somit auf die Augen unvorbereiteter User traf. Meine erste Reaktion war, mit allen mir zur Verfügung stehenden Mitteln eine Weiterverbreitung dieses Links zu verhindern. TikTok selbst hat mittlerweile die Möglichkeit eingerichtet, jedes Video und jeden Anwendenden unter Voraussetzung folgender Verstöße melden zu können.

 

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Auf TikTok direkt konnte ich lediglich die Person melden, die den Link auf ihrem Kanal zur Verfügung stellte. Den eigentlichen Link bzw. die Homepage, die das Video in voller Länge bereitstellte, meldete ich über eine Hotlinebeschwerde an jugendschutz.net.

 

Das Beschwerdeverfahren von jugendschutz.net

jugendschutz.net ist ein an die Kommission für Jugendmedienschutz (KJM) angebundenes Kompetenzzentrum für den Schutz von Kindern und Jugendlichen im Internet. Um ihrem gesetzlichen Auftrag nachzukommen, stehen die Mitarbeitenden im Austausch mit Social-Media-Anbietern, recherchieren und kontrollieren aktuelle Angebote und wirken an präventiven Projekten zur Schulung und Sensibilisierung von Dienstleistenden und Nutzenden mit. Um dem schnelllebigen Charakter des Onlineangebots nachzukommen, sind sie auch auf Hinweise anderer User angewiesen. Im Falle einer solchen Beschwerde wird der vermeintlich problematische Inhalt von einem Teammitglied gesichtet und auf seine Unzulässigkeit überprüft. Bei Feststellen einer Unzulässigkeit wird der Hostprovider kontaktiert und zur Entfernung des Inhalts gedrängt.

 

Twitter Reaktion von TikTok (8. September 2020):


Auf Nachfrage erklärte mir jugendschutz.net, dass sie Hinweise erstmals in der Woche vom
7. – 11. September 2020 erhielten. Die Meldungen bezogen sich auf die Webseite, auf die auch mich der Link geführt hatte, auf TikTok und auf das Videoportal YouTube. Durch eigene Recherchen haben Mitarbeitende von jugendschutz.net noch weitere Fundstellen-URLs des Videos auf anderen bei Kindern und Jugendlichen beliebten Social-Media-Plattformen aufgefunden und Maßnahmen initiiert. In der Regel werden problematische Inhalte von Mitarbeitenden über die Meldeoptionen eines normalen User-Accounts an den  jeweiligen Support der Plattform vermittelt. Sind diese nach sieben Tagen unverändert online, werden sie über offizielle Kanäle an die Plattform weitergeleitet. Man berichtete mir, dass einige Verfahren, zu denen die Fundstellen erst später gemeldet wurden, diesbezüglich noch laufen würden, jedoch die meisten Quellen bereits entfernt wurden. Im Allgemeinen hat jugendschutz.net eine sehr gute Erfolgsquote, laut aktuellem Jahresbericht wurden 90 Prozent der gemeldeten Angebote bis zum Ende des Jahres 2019 beseitigt. Im Nachgang wurden medienpädagogisch aufgearbeitete Warnungen in Form von Twitterpostings und  Kurzbeiträgen über den eigenen Fachkräfte-Informationsservice veröffentlicht.

 

Twitter Reaktion von jugendschutz.net (15. September 2020):

Knackpunkt dieses Falls ist jedoch, dass die Webseite, welche das Video weiter frei zur Verfügung stellt, über einen amerikanischen Provider läuft. Da dort die Verbreitung solcher Inhalte oft nicht sanktioniert wird, sind die Handlungsmöglichkeiten von jugendschutz.net in solchen Fällen grundsätzlich beschränkt. Nichtsdestotrotz setzen sich die Mitarbeitenden mit ausländischen Anbietern in Kontakt und beteiligen sich an internationalen Netzwerken (bspw. inach.netinhope.org ), um grenzüberschreitende Lösungen voranzubringen. Über die  Kommission für Jugendmedienschutz (KJM) wurde zusätzlich eine Indizierung der Webseite, die das Suizidvideo weiterhin anbietet, durch die Bundeszentrale für Kinder und Jugendmedienschutz (BzKJ; bis Mai 2021: Bundesprüfstelle für jugendgefährdende Medien, BPjM) angeregt.

 

Selbstreflexion und Diskurs innerhalb der Kommentarspalten

Leider ist es keine Seltenheit, dass sich solche gefährlichen Trends binnen kürzester Zeit viral verbreiten. Darum ist Schnelligkeit auch oberstes Gebot in Sachen Jugendmedienschutz. Bis Verantwortliche reagieren können, sind solche Videos jedoch oftmals schon vielfach re-postet worden und nur noch schwer nachzuverfolgen – viral eben. Was mich an dieser ganzen Sache jedoch überraschte, waren die Formen des Umgangs, die sich in der Zwischenzeit schon in den Kommentarspalten der Reaktionsvideos materialisiert hatten.

 

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Jene, die das Video gesehen hatten, zeigten sehr unterschiedliche Reaktionen in Form von Kommentaren. Es gab die „sprachlos Schockierten“, bei denen es zu nicht mehr als „omg“ oder ähnlichen Äußerungen reichte; es gab die „abgebrüht Witzelnden“, welche schwarzen Humor als Katalysator zu nutzen wussten; es gab die „ungerührt Selbstreflexiven“, die ihre eher fehlende emotionale Beteiligung am Gesehenen mit zunehmender Abstumpfung zu erklären versuchten; und es gab die „empathisch Besorgten“, welche einen Diskurs über die Pros und Contras der Weiterverbreitung starteten. Denn jenes „Reaktionsvideo“, über das ich gestolpert bin, war nur eines von vielen dieser Art.

Die Macher dieser Videos könnten unterschiedlichsten Motivationen gefolgt sein. Diese Reaktionsvideos sind manchmal sensationslüstern, manchmal ein Versuch der Verarbeitung verbunden mit der Suche nach Mitwissenden; aber besonders häufig kamen sie mir mit einer „warnenden Botschaft“ an weitere Nutzende unter und offenbarten eine scheinbare Fürsorge innerhalb dieser Peergroup. Die Reflexion darüber, ob es nun richtig oder falsch sei, ein warnendes Video zu posten, damit aber die Weiterverbreitung ungewollt gleichzeitig anzufeuern, spiegelt meiner Meinung nach ein kompetentes Grundverständnis von Jugendschutz wider.

Es kann angenommen werden, dass die Dunkelziffer jener – die ihrem Schock gar nicht erst via Kommentaren Luft gemacht haben, sondern in ihrem unmittelbaren Umfeld der Freunde und Familie Rückhalt suchten oder möglicherweise keinen angemessenen Weg gefunden haben, mit ihren Emotionen umzugehen – sicher hoch ist. Außerdem sind die Faktoren, über die man auf solche Videos stoßen kann, multifaktorisch – zufällig oder wissentlich; allein oder in der Gruppe; mit ähnlichen Vorerfahrungen oder gänzlich ahnungslos. Nichtsdestotrotz bieten die Kommentare in diesem Fall ein buntes Nebeneinander verschiedenster Reaktionen und Verarbeitungsmechanismen, die es meiner Meinung nach wert wären, einen genaueren wissenschaftlichen Blick darauf zu richten. Denn dort befindet sich die digitale Peergroup, mit der zur Aufarbeitung einer (über-)fordernden Medienerfahrung interagiert werden kann. Und das Bewusstsein über mögliche Konsequenzen einer Weiterverbreitung scheint selbst bei der vermeintlich jungen Zielgruppe TikToks schon sehr präsent zu sein.

 

Quellen und Links:

Alle Links zuletzt geprüft im Januar 2022

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Verstoß melden? Zum Beschwerdeformular von jugendschutz.netVerstöße gegen Jugendschutzbestimmungen melden

 

Über Janina Pickel

Janina Pickel ist Masterstudentin der Filmwissenschaft an der Johannes Gutenberg-Universität in Mainz. Im Februar 2018 wurde sie als ehrenamtliche Prüferin der FSK tätig und arbeitet seit Juni 2019 nebenbei als Filmvorführerin des F.W. Murnau Filmtheaters in Wiesbaden. In ihrer Bachelorarbeit zum Thema Der Horrorfilm für Kinder spiegelt sich ihr besonderes Interesse für mediale Grenzgänger und Themen des Jugendmedienschutzes wider. Dies bewog sie u.a. dazu, ein Praktikum bei der FSF zu absolvieren. Mittlerweile wurde sie auch zur Prüferin der FSF benannt.